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Die Finanzverwaltung – ein Ersatzgesetzgeber?

Diese Frage wurde bei einem Symposium des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater (DWS) im Dezember 2005 in Berlin eindeutig bejaht. "Die Grundsätze der Gewaltenteilung sind möglicherweise schon überschritten", so Klaus Heilgeist, Vorsitzender des zur Bundessteuerberaterkammer gehörenden Instituts.

Fast alle Gesetzentwürfe, die vom Parlament verabschiedet werden, werden in den Ministerien gemacht, sagte Jörg Manfred Mössner, Professor für Steuerrecht an der Universität Osnabrück und Vorstandsmitglied des DWS. Viele Parlamentarier hätten gar keine Ahnung, was sie eigentlich beschließen.

Doch nicht nur der Gesetzgeber wird faktisch übergangen, auch die Rechtsprechung. Mit Nichtanwendungsgesetzen oder -erlassen können das Bundesfinanzministerium und die Oberfinanzdirektionen verhindern, dass ein Urteil für alle Steuerzahler Gültigkeit bekommt, betonte Heinz-Jürgen Pezzer, Richter am Bundesfinanzhof (BFH). Davon macht die Verwaltung gern Gebrauch, wenn der BFH dem Steuerzahler Recht gibt und das Urteil dem Staat Steuerausfälle bescheren würde. „Zu sagen, das ist zu teuer, reicht aber nicht als Grund für einen Nichtanwendungserlass“, kritisierte Pezzer. Für Steuerzahler haben Nichtanwendungserlasse böse Konsequenzen: Bürger, die von dem BFH-Urteil profitieren würden, müssen erneut klagen – notfalls wieder bis zum BFH. Hinzu kommt: BFH-Urteile sind für die Finanzämter nur dann verbindlich, wenn sie im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden. Doch bis das geschieht, vergehen oft Monate. „Viele Bürger laden sich unsere neuen Urteile aus dem Internet herunter und gehen damit zum Finanzamt“, berichtet Pezzer. Der Finanzbeamte schickt den Bürger wieder heim. „Das ist nicht akzeptabel“, so Pezzer.

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18.03.2024

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