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Buchhaltung trotz veralteter Software ordnungsgemäß

Urteil des Finanzgerichts Münster vom 15. Januar 2013 - 13 K 3764/09 -

21.10.2013

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass das Finanzamt eine Buchführung nicht aus dem Grund als formal ordnungswidrig ansehen darf, weil sie mit dem Programm Sage-KHK Classic Line erstellt wurde. Mit der DOS-Version dieser Software können Daten nur auf Disketten ausgegeben werden und nicht auf einem für den Betriebsprüfer verwendbaren Datenträger.

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Finanzgericht Münster: Buchhaltung trotz veralteter Software ordnungsgemäß

18.03.2024

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