03.05.2024
|
Rechtmäßige Hinzuschätzung bei manipulierten Kassenaufzeichnungen eines GaststättenbetreibersBeschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.12.2018 - 7 V 7137/18 -10.04.2019 Nach einer anonymen Anzeige beschäftigte sich die Steuerfahndung mit der Kassenführung einer Gaststätte, leitetet ein Steuerstrafverfahren ein und setzte eine Umsatzseuernachzahlung fest. Dagegen klagte der Gastwirt. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg wies die Klage zurück und begründete dies unter anderem mit einer fehlenden bzw. unzureichenden Verfahrensdokumentation für das eingesetze Kassensystem.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialStartschuss zum fiskalischen Meldesystem Aus dem BMFUmsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2023 zu einem Mehrergebnis in Höhe von 1,52 Mrd. Euro Aus dem BMFErgebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau im Kalenderjahr 2023 Aus der FinanzverwaltungWirtschaft und Verwaltung in Sachsen wollen Betriebsprüfungen weiter optimieren RechtsprechungBFH zu Zuständigkeit für die Außenprüfung bei beschränkt Steuerpflichtigen (Steuerabzug) RechtsprechungElektronische RechnungenZDH-Praxishilfe und Umfrage zum Thema elektronische Rechnung VeranstaltungenE-Rechnungs-Gipfel in Berlin: Countdown zur obligatorischen E-Rechnung IT-SicherheitWeb-Talk-Reihe: "Gewappnet sein für einen Cyberangriff" Aus dem BMFPartner-PortalVeranstalter |
03.05.2024