03.05.2024
|
Rückstellbarkeit der Kosten für eine zukünftige Betriebsprüfung bei einem GroßbetriebUrteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 14.10.2010 (3 K 2555/09)
09.12.2010 Nach dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 14. Oktober 2010 ist bei einem sogenannten Großbetrieb, der die hierfür von der Finanzverwaltung aufgestellten Kriterien erfüllt, in der Steuerbilanz eine (steuermindernde) Rückstellung zu bilden, die geeignet ist, die Kosten einer künftig zu erwartenden Betriebsprüfung für Veranlagungszeiträume bis zum Bilanzstichtag abzudecken. Dies hat der Senat damit begründet, dass bei Großbetrieben - anders als bei Betrieben anderer Größenklassen - nach Abschluss einer Außenprüfung im Regelfall auch die nachfolgenden Veranlagungszeiträume einer sogenannten Anschlussprüfung unterzogen werden.
Wie der Senat ausführt, liegt nach den statistischen Angaben des Bundesministeriums für Finanzen seit etlichen Jahren die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem Großbetrieb ein bestimmtes Veranlagungsjahr geprüft wird, bei etwa 80%. Der Senat hat gegen seine Entscheidung die Revision zugelassen. © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialStartschuss zum fiskalischen Meldesystem Aus dem BMFUmsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2023 zu einem Mehrergebnis in Höhe von 1,52 Mrd. Euro Aus dem BMFErgebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau im Kalenderjahr 2023 Aus der FinanzverwaltungWirtschaft und Verwaltung in Sachsen wollen Betriebsprüfungen weiter optimieren RechtsprechungBFH zu Zuständigkeit für die Außenprüfung bei beschränkt Steuerpflichtigen (Steuerabzug) RechtsprechungElektronische RechnungenZDH-Praxishilfe und Umfrage zum Thema elektronische Rechnung VeranstaltungenE-Rechnungs-Gipfel in Berlin: Countdown zur obligatorischen E-Rechnung IT-SicherheitWeb-Talk-Reihe: "Gewappnet sein für einen Cyberangriff" Aus dem BMFPartner-PortalVeranstalter |
03.05.2024