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Datenzugriff auf gescannte Rechnungen

Entscheidung des Finanzgerichtes Düsseldorf Datenzugriff vom 05. Februar 2007 (16 V 3454/06 A [AO])

In einem Eilverfahren hat das Finanzgericht Düsseldorf zur Berechtigung des Finanzamtes, im Zuge einer Betriebsprüfung auf digitalisierte Daten zuzugreifen, Stellung genommen.

Im entschiedenen Falle hatte ein Unternehmen zunächst in Papierform vorliegende Eingangs- und Ausgangsrechnungen eingescannt (als tif- oder pdf-Datei) und sodann die Originale vernichtet. Die Betriebsprüfung verlangte nunmehr unmittelbaren Datenzugriff auf diese die Jahre 2001 bis 2003 betreffenden Belege, was das Unternehmen verweigerte und statt dessen den Ausdruck der Urkunden anbot. Diesem Ansinnen ist das Finanzgericht Düsseldorf mit einer höchst umfangreich begründeten Eilverfügung nicht gefolgt und hat das Unternehmen vorläufig verpflichtet, den Datenzugriff zu gewähren.

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Finanzgericht Düsseldorf: Datenzugriff auf gescannte Rechnungen

18.03.2024

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