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Keine Bilanzänderung zum Ausgleich außerbilanzieller Gewinnerhöhungen

Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23.01.2008 - I R 40/07 -

1. Eine Bilanz kann nicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG geändert ("berichtigt") werden, wenn sie nach dem Maßstab des Erkenntnisstands im Zeitpunkt ihrer Erstellung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht (Bestätigung des Senatsurteils vom 5. Juni 2007 I R 47/06, BFHE 218, 221, BStBl II 2007, 818).


2. Eine Bilanz kann nicht mit dem Ziel eines niedrigeren Gewinnausweises nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG geändert werden, wenn das Finanzamt den Gewinn zwar höher als vom Unternehmer erklärt ansetzt, dies aber auf einer Berücksichtigung von außerbilanziellen Gewinnerhöhungen beruht.

EStG § 4 Abs. 2

Vorinstanz: FG Köln vom 21. März 2007 13 K 4358/06
(EFG 2007, 1472)

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Bundesfinanzhof: Keine Bilanzänderung zum Ausgleich außerbilanzieller Gewinnerhöhungen

18.03.2024

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