03.05.2024
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Keine Rechnung ohne LeistungsbeschreibungUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. März 2020, V R 48/1724.08.2020 Der Bundesfinanzhof (BFH) urteilte: Ein Abrechnungsdokument ist keine Rechnung und kann deshalb auch nicht mit der Folge einer Ausübungsvoraussetzung für den Vorsteuerabzug rückwirkend berichtigt werden, wenn es wegen ganz allgemein gehaltener Angaben (hier "Produktverkäufe") nicht möglich ist, die abgerechnete Leistung eindeutig und leicht nachprüfbar festzustellen.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialStartschuss zum fiskalischen Meldesystem Aus dem BMFUmsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2023 zu einem Mehrergebnis in Höhe von 1,52 Mrd. Euro Aus dem BMFErgebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau im Kalenderjahr 2023 Aus der FinanzverwaltungWirtschaft und Verwaltung in Sachsen wollen Betriebsprüfungen weiter optimieren RechtsprechungBFH zu Zuständigkeit für die Außenprüfung bei beschränkt Steuerpflichtigen (Steuerabzug) RechtsprechungElektronische RechnungenZDH-Praxishilfe und Umfrage zum Thema elektronische Rechnung VeranstaltungenE-Rechnungs-Gipfel in Berlin: Countdown zur obligatorischen E-Rechnung IT-SicherheitWeb-Talk-Reihe: "Gewappnet sein für einen Cyberangriff" Aus dem BMFPartner-PortalVeranstalter |
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