18.03.2024
|
Umfang der Erweiterung einer AußenprüfungUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21.06.2012 - IV R 42/11 -10.10.2012 Betriebliche Steuerarten, die schon aufgrund der ursprünglichen Prüfungsanordnung Prüfungsgegenstand geworden sind, dürfen auch dann in eine Prüfungserweiterung einbezogen werden, wenn sich der Sachverhalt in diesen Steuerarten von vornherein nicht auswirken kann. Das entschied der Bundesfinanzhof am 21.06.2012.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialAus dem BMFDiskussionsentwurf Buchführungsdatenschnittstellenverordnung RegelungsvorhabenRechtsprechungEinzelaufzeichnungspflicht bei Einnahmen-Überschussrechnung RechtsprechungBetriebsprüfung auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers zulässig Aus der FinanzverwaltungThüringer Finanzämter setzen verstärkt auf Kassen-Nachschauen LiteraturBetriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung (Jörg Burkhard) PolitikBundesregierung droht in der Digitalpolitik jedes zweite ihrer Ziele zu verfehlen PolitikBundessteuerberaterkammer fordert mehr Bürokratieentlastung Verfahrens- dokumentation-CommunityWas haben ein Mietwagen und eine Besteckschublade mit der Verfahrensdokumentation zu tun? RechnungshofVerfahren, Möglichkeiten und Wirksamkeit der Kassen-Nachschau nach § 146b AO Partner-PortalVeranstalter |
18.03.2024