Anzeigen

Anbieter von Lösungen zur elektronischen Steuerprüfung
hmd Solftware
Verfahrensdoku
DATEV eG
GISA
Caseware
Home

Jahressteuergesetz 2009: Verlagerung der Buchführung ins Ausland soll erlaubt werden

Im am 18.06.2008 vom Bundeskabinett beschlossenen Jahressteuergesetz 2009 soll die Verlagerung der Buchführung ins Ausland erlaubt werden. Die Begründung: Immer mehr Unternehmen sind weltweit tätig. Häufig wäre es da von Vorteil, Buchführungsaufgaben ins Ausland zu verlagern. Dies ist bisher rein rechtlich gesehen nicht möglich. Um Bürokratiekosten zu senken, soll diese Beschränkung aufgehoben und zumindest die Verlagerung der EDV-gestützten Buchführung erlaubt werden.


Newsletter
 hier abonnieren
Jahressteuergesetz 2009: Verlagerung der Buchführung ins Ausland soll erlaubt werden

18.03.2024

powered by webEdition CMS
powered by webEdition CMS