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GoBD - Aufforderung zum zivilen Ungehorsam

 

Von Wolf-Dietrich Richter

23.10.2013

Wolf-Dietrich Richter

Wolf-Dietrich Richter
Wolf-Dietrich Richter ist Steuerberater bie der BDO AWT GmbH in München. Darüber hinaus ist er externer Datenschutzbeauftragter, CRISC (ISACA: Certified in Risk and Information Systems Control), IT Auditor, Risiko- und Compliancemanagement Auditor und Risk & Compliancemanager."

Alle, die sich jetzt nicht gegen die sich gerade abzeichnende Vorgehensweise bei den GoBD wehren, könnten bald feststellen, dass sie eine (letzte?) Chance vergeben haben, an der Erstellung sinnvoller Anforderungen an eine IT-System-gestützte Rechnungslegung mitzuwirken. Die GDPdU lassen grüßen. Wenn Sie so wollen, fassen Sie meine Betrachtungen als Aufforderung zum zivilen Ungehorsam auf - da liegen Sie sicher nicht falsch - aber: Wirken Sie mit an der Erstellung sinnvoller Grundregeln zur Rechnungslegung beim Einsatz von IT-Systemen! Wir können nur alle davon profitieren.

Wenn jemand in einem zweiten Anlauf auf 32 Seiten mit 173 Randziffern "Grundsätze" darstellt kann es sich nur um 

  • eine umfassende Beschreibung der Welt
  • die vollständige Darstellung der deutschen Gesetzgebung in ihrer Gesamtheit
  • oder eine Veröffentlichung der Finanzverwaltung als Ersatz für 17 Seiten detaillierter fiskalischer Anforderungen zur IT-System-gestützten Rechnungslegung (GoBS 1995) handeln.

Der erste Entwurf der GoBD wurde nach mehrjähriger "Geheimhaltung" durch die Ersteller und anschließend durch die Finanzverwaltung bisher fast ausschließlich von Verbänden und Institutionen öffentlich diskutiert. Der zweite Entwurf zeigt sich aber - ungeachtet der Kritik - genauso detailverliebt und fiskalorientiert. Eine effektive Besserung ist nicht erkennbar.

Es ist an der Zeit, Grundsätze zu definieren, die eine solche Bezeichnung verdienen und die sich an allgemeingültigen Anforderungen, statt an denen der Steuerverwaltung orientieren. Darauf aufbauend kann dann die Verwaltung gerne ihre Detailanforderungen definieren. Umgekehrt wird m.E. kein Schuh draus werden!

Alle, die sich jetzt nicht gegen die sich gerade abzeichnende Vorgehensweise bei den GoBD wehren, könnten bald feststellen, dass sie eine (letzte?) Chance vergeben haben, an der Erstellung sinnvoller Anforderungen an eine IT-System-gestützte Rechnungslegung mitzuwirken. Die GDPdU lassen grüßen.

Wenn Sie so wollen, fassen Sie meine Betrachtungen als Aufforderung zum zivilen Ungehorsam auf - da liegen Sie sicher nicht falsch - aber: Wirken Sie mit an der Erstellung sinnvoller Grundregeln zur Rechnungslegung beim Einsatz von IT-Systemen! Wir können nur alle davon profitieren.

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