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GoBD - Aufforderung zum zivilen UngehorsamVon Wolf-Dietrich Richter23.10.2013 Wolf-Dietrich Richter Alle, die sich jetzt nicht gegen die sich gerade abzeichnende Vorgehensweise bei den GoBD wehren, könnten bald feststellen, dass sie eine (letzte?) Chance vergeben haben, an der Erstellung sinnvoller Anforderungen an eine IT-System-gestützte Rechnungslegung mitzuwirken. Die GDPdU lassen grüßen. Wenn Sie so wollen, fassen Sie meine Betrachtungen als Aufforderung zum zivilen Ungehorsam auf - da liegen Sie sicher nicht falsch - aber: Wirken Sie mit an der Erstellung sinnvoller Grundregeln zur Rechnungslegung beim Einsatz von IT-Systemen! Wir können nur alle davon profitieren.Wenn jemand in einem zweiten Anlauf auf 32 Seiten mit 173 Randziffern "Grundsätze" darstellt kann es sich nur um
Der erste Entwurf der GoBD wurde nach mehrjähriger "Geheimhaltung" durch die Ersteller und anschließend durch die Finanzverwaltung bisher fast ausschließlich von Verbänden und Institutionen öffentlich diskutiert. Der zweite Entwurf zeigt sich aber - ungeachtet der Kritik - genauso detailverliebt und fiskalorientiert. Eine effektive Besserung ist nicht erkennbar. Es ist an der Zeit, Grundsätze zu definieren, die eine solche Bezeichnung verdienen und die sich an allgemeingültigen Anforderungen, statt an denen der Steuerverwaltung orientieren. Darauf aufbauend kann dann die Verwaltung gerne ihre Detailanforderungen definieren. Umgekehrt wird m.E. kein Schuh draus werden! Alle, die sich jetzt nicht gegen die sich gerade abzeichnende Vorgehensweise bei den GoBD wehren, könnten bald feststellen, dass sie eine (letzte?) Chance vergeben haben, an der Erstellung sinnvoller Anforderungen an eine IT-System-gestützte Rechnungslegung mitzuwirken. Die GDPdU lassen grüßen. Wenn Sie so wollen, fassen Sie meine Betrachtungen als Aufforderung zum zivilen Ungehorsam auf - da liegen Sie sicher nicht falsch - aber: Wirken Sie mit an der Erstellung sinnvoller Grundregeln zur Rechnungslegung beim Einsatz von IT-Systemen! Wir können nur alle davon profitieren. © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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