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Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Juli 2008

Bundeskabinett beschließt Bürokratieabbau im Steuerverfahren

Das Kabinett hat in seiner Sitzung vom 23. Juli 2008 den Entwurf für das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens beschlossen. Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen: Mit dem Gesetzentwurf unternimmt die Bundesregierung einen weiteren Schritt auf ihrem Weg zur konsequenten Entbürokratisierung des Steuerrechts. Sie setzt dabei entschieden darauf, die neuen technischen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und den Finanzbehörden auszubauen und somit Kosteneinsparungen auf beiden Seiten zu ermöglichen.Das Gesetz enthält darüber hinaus eine Reihe von Maßnahmen, die bestehende Schwächen im Steuerverfahren beseitigt und allen Beteiligten zukünftig das Leben leichter machen werden.

Hervorzuheben sind insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Bei Privatpersonen besteht mit dem ELSTER-Verfahren bereits heute die Möglichkeit einer elektronischen Steuererklärung. Dieses Verfahren wird nun weiterentwickelt. Zukünftig sollen bestimmte begleitende Belege (Spendenbescheinigungen, Bescheinigungen für Vermögenswirksame Leistungen und Bescheinigungen für Riesterverträge) ebenfalls elektronisch übermittelt werden. Eine Erweiterung auf andere Belege ist beabsichtigt.

  • Im Fall von offenen BFH-Verfahren zu einfach-gesetzlichen Rechtsfragen legen Steuerpflichtige häufig massenhaft vorsorgliche Einsprüche gegen den eigenen Steuerbescheid ein. Den dadurch entstehenden Aufwand wollen wir reduzieren. Zukünftig wird es der Verwaltung möglich sein, in solchen Fällen die Steuer vorläufig festzusetzen. Dies macht "rechtswahrende" Einsprüche überflüssig und schont Ressourcen der Bürger und der Verwaltung.

  • Die Schwellenwerte für monatliche bzw. vierteljährliche Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldungen werden angehoben. Dies entlastet gerade kleinere Unternehmen von Pflichten und bedeutet gleichzeitig weniger Aufwand der Finanzverwaltung

  • Zur Entbürokratisierung trägt auch die vorgesehene Möglichkeit bei, Prüfungen in Betrieben von Finanzverwaltung und Rentenversicherungsträgern zeitgleich durchzuführen.

Das Zwischenziel des BMF zum Bürokratieabbau wird sogar übertroffen. Hierzu trägt das Steuerbürokratieabbaugesetz mit einer geschätzten Bürokratiekostenentlastung von mehr als 200 Millionen Eur für Unternehmen und Verwaltung bei. Hinzu kommen bereits abgebaute Bürokratiekosten für die Wirtschaft im Steuerbereich von ca. 1,1 Milliarden Euro seit Beginn der Legislaturperiode.

Die Bundesregierung ist damit auf dem richtigen Weg: Laut einer Studie von Weltbank und PriceWaterhouseCoopers ist das deutsche Steuerrecht in der Praxis für viele Bürger und Unternehmer schon deutlich einfacher geworden - hinsichtlich des zeitlichen Aufwands liegt Deutschland im EU 25-Vergleich im guten Mittelfeld. Nun stehen die nächsten Schritte an. Das Steuerbürokratieabbaugesetz geht im Herbst in den Bundestag.

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Bundeskabinett beschließt Bürokratieabbau im Steuerverfahren

18.03.2024

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