18.03.2024
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Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Juli 2008Bundeskabinett beschließt Bürokratieabbau im SteuerverfahrenDas Kabinett hat in seiner Sitzung vom 23. Juli 2008 den Entwurf für das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens beschlossen. Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen: Mit dem Gesetzentwurf unternimmt die Bundesregierung einen weiteren Schritt auf ihrem Weg zur konsequenten Entbürokratisierung des Steuerrechts. Sie setzt dabei entschieden darauf, die neuen technischen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und den Finanzbehörden auszubauen und somit Kosteneinsparungen auf beiden Seiten zu ermöglichen.Das Gesetz enthält darüber hinaus eine Reihe von Maßnahmen, die bestehende Schwächen im Steuerverfahren beseitigt und allen Beteiligten zukünftig das Leben leichter machen werden.Hervorzuheben sind insbesondere folgende Maßnahmen:
Das Zwischenziel des BMF zum Bürokratieabbau wird sogar übertroffen. Hierzu trägt das Steuerbürokratieabbaugesetz mit einer geschätzten Bürokratiekostenentlastung von mehr als 200 Millionen Eur für Unternehmen und Verwaltung bei. Hinzu kommen bereits abgebaute Bürokratiekosten für die Wirtschaft im Steuerbereich von ca. 1,1 Milliarden Euro seit Beginn der Legislaturperiode. Die Bundesregierung ist damit auf dem richtigen Weg: Laut einer Studie von Weltbank und PriceWaterhouseCoopers ist das deutsche Steuerrecht in der Praxis für viele Bürger und Unternehmer schon deutlich einfacher geworden - hinsichtlich des zeitlichen Aufwands liegt Deutschland im EU 25-Vergleich im guten Mittelfeld. Nun stehen die nächsten Schritte an. Das Steuerbürokratieabbaugesetz geht im Herbst in den Bundestag. © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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