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Rechtsgrundlagen E-Mail-ArchivierungVon Thorsten Brand10.11.2009 ![]() Thorsten Brand Durch die rasant wachsende E-Mail-Kommunikation fallen auch zunehmend Handelsbriefe oder sonstige aufbewahrungspflichtige und aufbewahrungswürdige Informationen im E-Mail- System an – oft werden ganze Vorgänge komplett elektronisch abgewickelt. Die E-Mail und deren Anhang sind dann Urkunden, Dokumente, Handelsbriefe oder Buchungsunterlagen in Sinne des Gesetzes. Welche rechtlichen Grundlagen für die E-Mail-Archivierung gelten, ist hier zusammengestellt. Zielsetzung ist, gezielt auf die besonderen Regelungen für E-Mails oder Gegebenheiten des E-Mail-Systems einzugehen und nicht die allgemeinen rechtlichen Grundlagen zur Aufbewahrung darzustellen.
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