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Umfrage der Sage Software GmbH & Co. KG

Viele kleine und mittlere Unternehmen verstoßen gegen die Kriterien des Finanzamtes

Kommt der Steuerprüfer ins Haus, klingeln bei den meisten Unternehmen die Alarmglocken. Und dies nicht zu Unrecht. Denn eine aktuelle Online-Umfrage unter mehr als 1.800 kleinen und mittleren Unternehmen auf dem Online-Testportal www.schnellcheck.de/steuerpruefung von Sage Software zeigt ein alarmierendes Ergebnis: Die wenigsten kleinen und mittleren Unternehmen halten sich wirklich an die Kriterien des Finanzamtes und bringen sich damit selbst in Gefahr. Denn bei Verstößen gegen die Auflagen des Fiskus droht im negativsten Fall sogar die Insolvenz durch Zahlungsunfähigkeit. Auf der anderen Seite entginge dem Staat ohne Steuerprüfungen eine hohe Einnahmequelle. Allein im Jahr 2004 erzielte er über 13 Milliarden Euro zusätzlich durch Steuerprüfungen. Dass es auf Unternehmensseite nicht zu einem finanziellen Fiasko kommen muss, beweisen Unternehmer, die wissen, auf welche Kriterien das Finanzamt achtet und wie man sie erfüllt.

Die freiwillige Befragung fand auf dem von Sage Software initiierten Online-Testportal www.schnellcheck.de/steuerpruefung im Zeitraum von Mai bis Mitte Juni 2006 statt. Teilgenommen haben über 1.800 kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen, von denen 94 Prozent einen jährlichen Umsatz bis zu 20 Millionen Euro verzeichnen.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick

Der Richtsatz als Richtschnur über die Rechtmäßigkeit

Der Steuerprüfer achtet bei seiner Prüfung vor allem auf Unregelmäßigkeiten, stark abweichende Werte oder ungewöhnliche Verhältnisse. Um zu ermitteln, ob sich Umsatz- und Gewinnzahlen in einem branchenüblichen Rahmen befinden, orientiert sich das Finanzamt an so genannten Richtwerten, die aus Durchschnittswerten statistisch ermittelt werden. Bedenklich ist, dass lediglich 19 Prozent der befragten Unternehmen ihre Geschäftsergebnisse mit den Richtwerten vergleichen oder regelmäßig überprüfen. Mehr als 40 Prozent der Unternehmen ist der Begriff Richtsatz sogar gänzlich unbekannt. Und weitere 40 Prozent kennen zwar diesen Begriff, haben ihre eigenen Zahlen aber noch nie auf ihre Konformität mit den Richtsätzen überprüft.

Etwas besser sieht es in Bezug auf die Vergütung der Geschäftsführung aus

Immerhin 31 Prozent der Unternehmen orientieren sich daran, dass die Vergütung der Geschäftsführung im „üblichen Rahmen“ liegt, und nur 8 Prozent kennen diesen Begriff nicht. Liegen die Gehälter von Geschäftsführern über dem branchenüblichen Durchschnitt und entsprechen nicht der Unternehmensgröße, wird gerne eine verdeckte Gewinnausschüttung vermutet, mit der Unternehmenssteuern hinterzogen werden sollen.

Revisionssichere elektronische Datenaufbewahrung

Die Aufbewahrung der steuerrelevanten Daten ist gesetzlich geregelt. Seit 1995 gelten die „Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme“ (GoBS) und seit 2002 die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU). Auf die Frage, ob die Unternehmen gewährleisten, dass digitale Unterlagen wie Lohnabrechnungen sechs Jahre oder Jahresabschlüsse sogar zehn Jahre lang revisionssicher gespeichert und über den gesamten Zeitraum hinweg maschinell ausgewertet werden können, antworteten 40 Prozent der Unternehmen, noch papierbasiert zu arbeiten. Und 53 Prozent der Unternehmen können dem Steuerprüfer die Daten noch nicht elektronisch zur Verfügung stellen, obwohl dies durch die GDPdU seit 2002 verpflichtend ist und die elektronische Steuerprüfung 2006 zum Regelfall wird. Ein Lichtblick hingegen: Immerhin haben 40 Prozent der KMUs durch die Einführung entsprechender EDV-Systeme wie ERP-Lösungen oder Buchhaltungs- und Warenwirtschaftssysteme dieses Problem behoben und kommen so den Vorschriften nach.

Ordnungsgemäße Buchführung: Note mangelhaft

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (BFH) gehören alle Dokumente zu einer ordnungsgemäßen Buchführung, die notwendig sind, Geschäftsvorfälle „in ihrer Entstehung und Abwicklung“ verfolgen zu können. Nur 31 Prozent der Befragten erfüllen jedoch dieses Kriterium und erfassen ihre gesamten Angebote zzgl. Rechnungen und anderen Belegen.

Beim Essen weht ein scharfer Wind

Ein Fallstrick bei der Steuerprüfung sind Bewirtungs- und Reisekosten, da diese Belege besonders scharf unter die Lupe genommen werden. Nur wenn diese maschinell erstellt, registriert und mit den geforderten Angaben vollständig ausgefüllt sind, werden sie anerkannt. Das hat sich zwar auch bei den Unternehmen herumgesprochen, dennoch gehen immerhin noch ein Viertel der befragten Unternehmen mit einigen Angaben, wie die einzelne Aufstellung der in Anspruch genommenen Leistungen, fahrlässig um oder wussten nicht, ob wirklich alle steuerlich notwendigen Informationen auf den Belegen enthalten sind.

Unterstützung für die Steuerprüfung

Tatsächlich tauchen bei der Steuerprüfung häufig Fragen auf, auf die Unternehmer nicht ausreichend vorbereitet sind. Eine Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Bezug auf eine effiziente Vorbereitung für eine Steuerprüfung liefert das Online-Testportal www.schnellcheck.de/steuerpruefung, auf dem auch die Datengrundlage der Umfrage basiert. In einer detaillierten Auswertung am Ende des Tests erhält jeder Teilnehmer sofort einen Überblick über die eigene Unternehmenssituation mit konkreten Verbesserungsvorschlägen. Zudem bietet Initiator Sage Software Unternehmen einen ausführlichen Leitfaden zum Thema, der einfach per E-Mail unter info@sage.de oder telefonisch unter 069/50007-6111 bei Sage angefordert werden kann.

(Presseinformation der Sage Software GmbH & Co. KG vom 13. Juli 2006)

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Sage-Umfrage: Viele kleine und mittlere Unternehmen verstoßen gegen die Kriterien des Finanzamtes

18.03.2024

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