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Newsletter Ausgabe 1-2015 vom
19. Januar 2015

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: 2015 – Jahr des Bürokratieabbaus?

 

Alle wollen Bürokratieabbau. Die Finanzverwaltung in ihrem Konzeptentwurf "Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" (siehe Newsletter 11-2014). Das Bundeskabinett in „Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ (siehe Newsletter 12-2014). Und die Wirtschaft im "DIHK-Bürokratie-Radar" (siehe aktueller Newsletter).

Stellen wir die beiden folgenden Zitate aus zwei der genannten Papiere einander gegenüber, so ist praktisch nicht zu erkennen, woher diese stammen, aus Politik, Wirtschaft oder Verwaltung.

„Die wesentlichen Handlungsfelder der Verfahrensmodernisierung sind eine größere Serviceorientierung der Steuerverwaltung, eine stärkere Unterstützung der Arbeitsabläufe durch die Informationstechnologie (IT) und strukturelle Verfahrensanpassungen. Von den Möglichkeiten eines zielgenaueren Ressourceneinsatzes sollen alle am Verfahren Beteiligten gleichermaßen profitieren.“

„Steuerliche Betriebsprüfungen spätestens 5 Jahre nach Veranlagungsjahr durchführen, Aufbewahrungspflichten verkürzen und Buchführung vereinfachen“.

Für die Vergangenheit stellt der DIHK allerdings fest: 2010 hatte die Wirtschaft 71 Antibürokratie-Vorschläge vorgelegt, von denen 62 heute noch relevant sind. Hiervon haben es erst 15, also etwa ein Viertel, ins Ziel geschafft. 28 der Ideen (45 Prozent) sind weiterhin hochaktuell und sollten sofort umgesetzt werden.

Wird angesichts der vielen guten Vorsätze in Politik und Verwaltung 2015 das Jahr des Bürokratieabbaus? Bürokratieabbau ist schließlich die wohl eleganteste Art,  den Wählern Wohltaten zu spendieren ohne das Staatssäckel damit zu belasten.

Ihr Gerhard Schmidt

Fragen und Probleme: Ebay und das Finanzamt (Rüdiger Stahl)

Das Finanzamt interessiert sich für eine „neue" Gruppe von potentiellen Steuersündern: Wer regelmäßig auf dem virtuellen Flohmarkt „eBay" als Käufer oder Verkäufer auftritt kann aus steuerlicher Sicht einen Gewerbebetrieb haben. Schon 2001 hat die Finanzverwaltung mit dem Aufbau einer speziellen Ermittlungsgruppe für Internetauktionshäuser begonnen. Seit dem werden immer mehr Sonderkommisionen für diesen Bereich bei der Finanzverwaltung ins Leben gerufen. Die Einstufung als Gewerbebetrieb zieht mannigfache steuerliche Konsequenzen nach sich: Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer – je nach dem wie der Fall gelagert ist.

Rechtsprechung: Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen

Der Bundesfinanzhofs hat am 23.10.2014 entschieden: Den Nachweis darüber, dass ein anderer Unternehmer Steuern für Lieferungen oder sonstige Leistungen gesondert in Rechnung gestellt hat, kann der Unternehmer mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln führen. Einem Beweisantrag auf Vernehmung von Zeugen muss das FG nur dann nachkommen, wenn dieser hinreichend substantiiert ist. Dies setzt voraus, dass er sich auf das Vorliegen von Originalrechnungen für konkret bezeichnete Eingangsleistungen bezieht.

Rechtsprechung: Rechtmäßigkeit eines Verlangens, bestimmte Daten auf einem Datenträger zur Verfügung zu stellen

Das Finanzgericht Münster urteilte am 07.11.2014: Bei der Auswahl der Zugriffsmethode hat das Finanzamt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Wenn ein Unternehmen (hier eine Apotheke) dem Betriebsprüfer einen mittelbaren und unmittelbaren Datenzugriff auf das Warenwirtschaftssystem einräumt, sowie ihm sämtliche angeforderten Unterlagen in schriftlicher Form vorlegt, darf das Finanzamt nicht auf einer Datenträgerüberlassung bestehen, wenn das Unternehmen nicht über die technischen Mittel verfügt, einen entsprechenden Datenträger zu erstellen.

Rechtsprechung: Negative Warenbestände rechtfertigen Hinzuschätzungen

Bei einer Betriebsprüfung in einem Ladengeschäft stellte ein Prüfer bei einem Zeitreihenvergleich nicht erklärbare Differenzen bei den Erlösen fest. Des weiteren negative Warenbestände in erheblichem Umfang. Die Rohgewinnaufschlagssätze schwankten und wichen stark von den amtlichen Richtsätzen ab. Der Prüfer nahm daraufhin Hinzuschätzungen zum Umsatz und Gewinn vor. Zu Recht, wie das Finanzgericht Köln am 09.10.2013 entschied.

Verbandsaktivitäten: DIHK fordert steuerliche Betriebsprüfungen spätestens 5 Jahre nach Veranlagungsjahr durchzuführen

Die Erkenntnis, dass Bürokratieabbau ein wichtiges Element wirtschaftsfördernder Politik ist, setzt sich leider nur schwer durch. In seinem neuen "Bürokratie-Radar" zeigt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) den nach wie vor großen Handlungsbedarf auf. In der Rubrik "Buchführung, Rechnungslegung, Informationspflichten, Beschäftigung" ganz oben stehen die Forderungen: Steuerliche Betriebsprüfungen spätestens 5 Jahre nach Veranlagungsjahr durchführen, Aufbewahrungspflichten verkürzen und Buchführung vereinfachen.

Aus dem BMF: Umgang mit Veröffentlichungen der Europäischen Kommission zur praktischen Anwendung des EU-Rechts auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

Veröffentlichungen der Europäischen Kommission zur praktischen Anwendung des EU-Rechts auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer haben keine rechtliche Bindungswirkung. Dies gilt sowohl für bereits vorliegende Veröffentlichungen als auch für künftige Veröffentlichungen der Europäischen Kommission. Maßgeblich für die Rechtsanwendung sind das Umsatzsteuergesetz, die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung sowie die Regelungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass und anderen Verwaltungsanweisungen.

Literatur: IT Strategie in 7 Schritten (Volker Johanning)

In sieben aufeinander aufbauenden Schritten wird die Entwicklung einer IT-Strategie mit der Möglichkeit der praktischen Umsetzung anhand von vorgefertigten Arbeitsblättern präsentiert. Dabei werden alle für eine IT-Strategie relevanten Themenkomplexe von der Ableitung der IT-Strategie aus der Unternehmensstrategie bis zur Erstellung der Applikations- und Sourcingstrategie betrachtet. Die Rolle der IT im Unternehmen und die Rolle des CIOs werden eingehend beleuchtet und als Aufbauorganisation wird das Demand/Supply-Modell ausführlich vorgestellt. Der Leser erfährt in dem Buch aus dem Springer Vieweg Verlag, wie er die IT-Strategie in eine Roadmap zur Umsetzung überführt, ein Portfolio zur Steuerung der Projekte nutzt und mit einem eigens entwickelten IT Strategiecockpit die Ziele der IT-Strategie umsetzen und kontrollieren kann.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* CeBIT (Deutsche Messe): 16.-20.03.2015 Hannover

Audicon: Datenimport-Service in der Praxis: neuer Erfahrungsbericht

Ab sofort auf der Website der Audicon GmbH online: ein Referenzbericht von Martin Wittmann, Geschäftsführer der Kanzlei Crowe & Kleeberg. In ihm erläutert der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater die Vorteile, die der Datenimport-Service der Audicon GmbH in der Praxis bietet.

DATEV: Unterstützung bei der Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS)

Ein wichtiger Faktor bei einer wirtschaftlichen Prüfungsdurchführung ist die Prüfung des IKS. DATEV unterstützt den Abschlussprüfer dabei.

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