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Newsletter Ausgabe 6-2014 vom
26. Juni 2014

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Wegweisendes aus der Finanzverwaltung

 

War den Autoren des BMF-Schreibens „Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011“ vom 2. Juli. 2012 bewusst, was sie Wegweisendes geleistet haben? Als sie in anderen Worten, doch mit derselben Bedeutung aufschrieben: „Aufgabe eines Rechnungsempfängers ist es, nachzuweisen, dass die Rechnung als abstrakte Äquivalenzklasse Modell eines Umsatzes ist, der in der Realität so stattgefunden hat.“ Das ist Ihnen jetzt zu hoch? Dann der Reihe nach.

Ein Unternehmen erhält per Email eine elektronische Rechnung z.B. als PDF-Datei. Die Email wird vorschriftsmäßig archiviert und die Rechnung dann parallel an drei Personen im Unternehmen zur Prüfung weitergeleitet, ebenso in die Buchhaltung. Wo befindet sich das Original der Rechnung, wo Kopien? Die Frage lässt sich nicht beantworten. Anders als in der analogen Welt der Papierrechnungen. Dort lassen sich sehr wohl Original und Kopie/Duplikat unterscheiden, weil die Rechnungsdaten auf physisch unterscheidbaren Datenträgern (Papierblätter) stehen. Physisch unterscheidbare, einer Rechnung eindeutig zuordenbare Datenträger haben wir in der elektronischen Welt nicht.

Nun wurde im BMF-Schreiben nicht der Versuch gemacht, auf eine Frage, die sich prinzipiell nicht beantworten lässt, trotzdem unter Biegen und Brechen eine Antwort zu finden. Stattdessen wurde der Begriff des „inhaltlich identischen Mehrstücks“ eingeführt. Das bedeutet, egal wie viele Ausprägungen einer Rechnung es gibt – unabhängig (abstrahiert) von der Anzahl und möglicherweise unterschiedlichen Formaten, elektronisch oder auf Papier - solange sie inhaltlich identisch (äquivalent) sind, handelt es sich umsatzsteuerlich um eine einzige Rechnung. Damit hätten wir geklärt, dass der moderne Begriff einer Rechnung eine abstrakte Äquivalenzklasse ist. Mit Auswirkungen zurück in die analoge Welt. Aus umsatzsteuerlicher Sicht müssen mehrere auf Papier gedruckte Exemplare einer Rechnung nun nicht mehr als Duplikat gekennzeichnet werden, der ganze Papierstapel ist eine einzige Rechnung.

Rechnungen beschreiben Umsätze. Was insbesondere das Finanzamt interessiert, ist die Frage, ob ein Umsatz in der Realität genau so stattgefunden hat, ob die Rechnung also ein Modell der Realität ist. Oder eben nicht, dann handelt es sich um einen fingierten Umsatz. Den Nachweis, dass die Rechnung ein Modell der Realität ist, muss der Rechnungsempfänger gegenüber dem Finanzamt führen können. Das ist nichts Neues, das war schon immer so - für alle Rechnungen, auf Papier wie elektronisch. Neu ist die im BMF-Schreiben eingeführte Begrifflichkeit. Die Modell-Realitäts-Beziehung wird dort als „Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung“ bezeichnet, der Nachweis als „innerbetriebliches Kontrollverfahren“.

„Dieser Prüfpfad kann z. B. durch Abgleich der Rechnung mit vorhandenen geschäftlichen Unterlagen (z. B. Kopie der Bestellung, Auftrag, Kaufvertrag, Lieferschein oder Überweisung bzw. Zahlungsbeleg) gewährleistet werden.“ führt die Finanzverwaltung weiter aus. Bestellung, Lieferschein, Zahlungsbeleg etc. das sind alles Dokumente eines Geschäftsprozesses, die genauso wie die Rechnung als abstrakte Äquivalenzklassen betrachtet werden müssen. Und so ergibt sich das moderne Verständnis der Objekte elektronischer Geschäftsprozesse: sie sind abstrakte Äquivalenzklassen.

Dieses moderne Verständnis wirkt auf viele radikal neu und sie tun sich schwer damit. So taucht in einer aktuellen Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern (siehe Meldung) die Kopie eines Dokumentes (immer noch) als wesentliches Unterscheidungsmerkmal auf. Dort heißt es zu elektronischen Kontoauszügen „Der Ausdruck stellt lediglich eine Kopie des elektronischen Kontoauszugs dar und ist beweisrechtlich einem originären Papierkontoauszug nicht gleichgestellt.“

Ich kenne die Autoren des BMF-Schreibens leider nicht, um ihnen ein persönliches  Kompliment für ihr Werk machen zu können. Ich weiß auch nicht, ob ihnen die Tragweite dessen, was sie da aufgeschrieben haben, bewusst war. Sie haben im Ergebnis jedenfalls Wegweisendes für das moderne - weit über das Umsatzsteuerrecht hinausgehende! - Verständnis elektronischer Geschäftsprozesse geleistet.

Ihr Gerhard Schmidt

Aus der Finanzverwaltung: Aufbewahrung und Archivierung von elektronischen Kontoauszügen

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Verfügung veröffentlicht, die sich mit der Frage der Aufbewahrung und Archivierung von elektronischen Kontoauszügen beschäftigt. Die Kernaussage: "Sofern die elektronische Übermittlung der Kontoauszüge erfolgt, sind diese aufbewahrungspflichtig, da es sich hierbei um originär digitale Dokumente handelt. Der Ausdruck des elektronischen Kontoauszugs und die anschließende Löschung des digitalen Dokuments verstößt gegen die Aufbewahrungspflichten des §§ 146, 147 AO. Der Ausdruck stellt lediglich eine Kopie des elektronischen Kontoauszugs dar und ist beweisrechtlich einem originären Papierkontoauszug nicht gleichgestellt."

Elektronische Rechnungen: Zugferd-Standard für elektronische Rechnungen gestartet

Seit dem 25.06.2014 steht der Rechnungsdatenstandard Zugferd offiziell zur Verfügung. Mit Zugferd wird der Austausch von strukturierten elektronischen Rechnungsdaten für große Teile von Wirtschaft und Verwaltung ermöglicht. Mit dem einheitlichen Format können Rechnungen zwischen Unternehmen sowie zwischen  Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung künftig schnell, komfortabel und einfach elektronisch ausgetauscht werden Auf einer Pressekonferenz stellten Cornelia Rogall-Grothe (BMI), Dr. Sabine Hepperle (BMWi) und Jürgen Biffar (BITKOM) das neue Format Zugferd 1.0 vor.

Aus dem BMF: Bundeseinheitliche Vordrucke für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Das BMF hat die seine Vordruckmuster für die Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung und den Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung überarbeitet und ine einem BMF-Schreiben veröffentlicht.

Aus der Finanzverwaltung: Sondereinheit zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung hat Arbeit aufgenommen

Zur Unterstützung der Steuerfahndung in Baden-Württemberg hat das Land eine Sondereinheit zur Betrugsbekämpfung eingesetzt. "Mit der Sondereinheit wollen wir Hinterziehungsstrategien frühzeitig erkennen und systematische Betrugsmuster aufdecken. Dazu brauchen wir diese zentrale Einheit bei unserer Steuerfahndung. Sie ist ein weiterer Baustein in unserem Kampf gegen Steuerbetrug und für mehr Steuergerechtigkeit", sagte der Minister für Finanzen und Wirtschaft Nils Schmid.

Literatur: Kleiner Ratgeber zur Betriebsprüfung  (Torsten Montag, Maik Hüther)

In dem Ratgeber wird auf mehr als 30 Seiten beschrieben, was es vor, während und nach einer Betriebsprüfung zu beachten gilt. Der Leser erhält einen Überblick zu den Methoden des Finanzamtes, Verhaltensweisen gegenüber dem Betriebsprüfer und anderen wichtigen Details zur Betriebsprüfung. Der Ratgeber steht als kostenloses E-Book zum Download zur Verfügung.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* Fachtagung Digitale Datenanalyse 2014 (Datev): 02.+03.07. Berlin, 08.+09.07. Hamburg, 16.+17.07. Frankfurt, 23.+24.07. München, 29.+30.07. Stuttgart

* Internes Kontrollsystem für Zoll- und Außenhandelsprozesse (Audicon | AWA Außenwirtschafts-Akademie): 29.07. München

GISA: gisa.ZUGFeRD Komplettpaket fertig

Unternehmen können in Zukunft ganz einfach mit der gisa.ZUGFeRD Lösung am elektronischen Rechnungsaustausch nach dem neuen ZUGFeRD-Format teilnehmen. Konverterpaket und passende Service-Module bilden das gisa.ZUGFeRD Komplettpaket, das alle Funktionalitäten vereint. Erstmals wurde die IT-Lösung auf dem PraxisForum IT-Compliance Mitte Juni in Berlin vorgestellt.

DATEV: Vollkommen automatisiert und kontinuierlich prüfen

Zeitgesteuerte, kontinuierliche Datenanalysen verbessern die Qualität der Buchführung. Mit einem Zusatzmodul zu DATEV ACL TM comfort können Sie Analysen, z.B. Buchungen ohne Buchungstext, Doppelerfassungen oder Geldbewegungen an Sonn- und Feiertagen, zeitgesteuert und automatisiert ohne weiteren Aufwand durchführen lassen.

Audicon: Kostenloses IDEA Makro zum Download

Ab sofort steht auf dem Audicon Support-Portal ein neues IDEA Makro zum kostenlosen Download zur Verfügung. Mithilfe des Makros können Anwender eine geöffnete IDEA Tabelle auf leere Spalten scannen und eine Extraktion ohne diese Spalten erstellen lassen.

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