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Newsletter Ausgabe 2-2012 vom
22. Februar 2012

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Gebremstes Verzögerungsgeld

 

Das Ende 2008 eingeführte Verzögerungsgeld ist die einzige wirksame Sanktion des Fiskus gegenüber einem Unternehmen, das gegen die GDPdU verstößt.  Alles, was der Fiskus zuvor im Arsenal seiner Drohwerkzeuge hatte wie Zwangsgeld oder Schätzung der Besteuerungsgrundlage, waren stumpfe Schwerter.

Mit dem Verzögerungsgeld drohen bei einer Außenprüfung kooperationsunwilligen Unternehmen Beträge  zwischen 2.500 und 250.000 Euro. Die Finanzverwaltung muss im Ernstfall zweierlei entscheiden: erstens, ob sie überhaupt ein Verzögerungsgeld verhängt und zweitens wie hoch dieses gegebenenfalls ausfällt. Wo immer eine Verwaltung eine Ermessensentscheidung trifft, wird es betroffene Unternehmen oder Bürger geben, die den gegebenen Spielraum als zu weit genutzt empfinden. Und so lassen gerichtliche Klärungen nicht lange auf sich warten.

Aus Sicht der Unternehmen zeigt sich in den Urteilen eine erfreuliche Tendenz: die Anforderungen an die Ermessensausübung des Finanzamts sind nicht gering. So ist höchstrichterlich entschieden, dass wegen eines Sachverhaltes ein Verzögerungsgeld nicht mehrfach festgesetzt werden darf. Darüber hinaus ist zweifelhaft, ob bei Verletzung mehrerer Pflichten auch mehrere Verzögerungsgelder festgesetzt werden dürfen. Schließlich soll sich das Verzögerungsgeld auf wesentliche Fälle beschränken angesichts des nicht unwesentlichen Mindestbetrags.

Den Tipp, dass es sich also in vielen Fällen lohnt, ein Verzögerungsgeld finanzgerichtlich überprüfen zu lassen, brauche ich Ihnen nicht zu geben. Denn Sie als regelmäßige und gewissenhafte Leser dieses Newsletters werden mit einem Verzögerungsgeld ja wohl nie konfrontiert sein.

Ihr Gerhard Schmidt

(IT-)Management: Serie "Steuersicher archivieren" - Zertifizierung eines elektronischen Archivsystems  (Von Thorsten Brand, Stefan Groß, Ivo Geis, Bernhard Lindgens, Bernhard Zöller)

Ein häufiges Thema in Archivierungsprojekten ist die angeblich notwendige Zertifizierung elektronischer Archivsysteme als Voraussetzung für die Vernichtungserlaubnis von Originalunterlagen. Für die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der eingesetzten Systeme und Verfahren sind Herstellerzertifikate für Standard-Produkte aber niemals ausreichend. Trotzdem sind Zertifikate für elektronische Archivsysteme oder Komponenten wie Speichersysteme hoch im Kurs. Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwaltskanzleien erstellen Zertifikate auf Basis unterschiedlicher Bewertungskriterien, so dass die Aussagekraft eines solchen Zertifikates ebenfalls sehr unterschiedlich ist. Wie sind also solche Zertifikate zu bewerten?

Literatur: Die neue E-Bilanz (Frank Althoff, Andreas Arnold, Tobias Polka, Frank Wetzel)

Der Ratgeber aus dem Haufe Verlag enthält nicht nur eine praxisorientierte Kommentierung aller Neuregelungen, sondern gibt auch Empfehlungen dazu, welche Prozessveränderungen und Softwareanpassungen notwendig werden. Verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick über das, was Sie bei der Einführung der E-Bilanz beachten müssen: Der E-Bilanz-Check gibt Ihnen Sicherheit. Nutzen Sie den Rat von Experten für eine rechtssichere Umsetzung, die die Anforderungen der Finanzverwaltungen erfüllt.

Diskussion: Aktuelles aus der XING-Gruppe "Elektronische Steuerprüfung"

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* Digitale Datenanalyse Teil I - Einstieg in DATEV ACL comfort (DATEV): 27.02. Frankfurt, 02.03. München, 02.04. Hamburg, 03.04. München, 24.04. Köln, 14.05. Berlin
* Digitale Datenanalyse Teil II – Basiswissen ACL Desktop-Edition Version 9 (DATEV): 28.02. Frankfurt, 03.04. Hamburg, 04.04. München, 25.04. Köln, 15.05. Berlin
* Digitale Datenanalyse Teil III - Praxisfälle für erfahrene ACL-Anwender (DATEV): 29.02. Frankfurt, 04.04. Hamburg, 05.04. München, 26.04. Köln, 16.05. Berlin
* CeBIT 2012 (Messe Hannover): 06.-10.03. Hannover

Audicon: Optimal vorbereitet auf die digitale Betriebsprüfung

Welche Schritte sind im Vorfeld einer digitalen Betriebsprüfung notwendig? Welche Daten sind steuerrelevant und welche nicht? Im "Praktikerseminar zur digitalen Betriebsprüfung" erhalten Sie alle wichtigen Informationen - angefangen bei den rechtlichen Grundlagen bis hin zu Ihren  Mitwirkungspflichten beim Datenzugriff.

DATEV: Anwenderseminare für DATEV ACL comfort

Haben Sie Mandanten mit Fremdbuchhaltungssystemen? Sind Sie sicher, dass hier alles korrekt ist. Oder möchten Sie Ihre Mandanten auf eine Betriebsprüfung vorbereiten und vor dem Prüfer Auffälligkeiten entdecken? Mit DATEV ACL comfort erhalten Sie die notwendige Unterstützung um diese und viele andere Herausforderung in angemessener Zeit zu erledigen. Mit vordefinierten Prüfschritten können Sie zum Beispiel Anlagegüter analysieren, Buchführungs- bzw. Jahresabschlussdaten auswerten und allgemeine Plausibilitätsprüfungen und mathematisch-statistische Verfahren wie z. B. Benford-Analyse, Chi-Quadrat-Anpassungstest und Zeitreihenanalysen durchführen. Zusätzlich können Sie eigene Prüfungsschritte erstellen und im Programm hinterlegen. In drei Anwenderseminaren erfahren Einsteiger und Fortgeschrittene alles über die Software und wie man sie benutzt.

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