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Newsletter Ausgabe 8-2008 vom
8. August 2008

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: IKS-Kultur entwickelt sich zukünftig aus dem Kinderzimmer

Haftung – Management – Internes Kontrollsystem (IKS), diese drei
Begriff gehören untrennbar zusammen: Ohne IKS droht dem Management
(hohes) Haftungsrisiko. Allerdings: Ein IKS zu definieren und eine
IKS-Kultur zu leben, ist zweierlei. Das eine findet sich in einem
Ordner abgeheftet (bzw. auf einer Festplatte abgespeichert), das andere
manifestiert sich im Arbeitsalltag aller Unternehmensmitarbeiter. Vom
Papier zur Unternehmensrealität, vom Lesen eines Textes bis zur
Verinnerlichung seiner Inhalte, ist es ein weiter Weg. Doch nun gibt es
für die Unternehmen Hoffnung, dass dieser Weg sich in absehbarer Zeit –
ohne etwas dafür tun zu müssen – drastisch verkürzt. „Eltern haften für
ihre Kinder, auch im Internet.“ urteilte im Juni 2008 das Landgericht
München (Az. 7 O 16402/07). Hintergrund: Die damals 16-jährige Tochter
der beklagten Eltern stellte auf Internetportalen Videos ein, die aus
Fotografien hergestellt waren, deren Urheberrechte bei der Klägerin
lagen. Die Richter befanden: Eine einweisende Belehrung über Gefahren
und Haftungsrisiken der Internetnutzung ist grundsätzlich von den
Eltern zu fordern. Darüber hinaus erfordert die elterliche
Aufsichtspflicht auch eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich
die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende
Belehrung gesteckten Rahmen bewegt. Die Formel Haftung – Management –
Internes Kontrollsystem (IKS) gilt also nicht nur im Unternehmen,
sondern auch in der Familie. Ich als Vater heranwachsender Kindern habe
noch keine klare Vorstellung, wie ich mein Haftungsrisiko bei der
Internetnutzung des Nachwuchses minimieren kann. Ein ermahnendes
Gespräch beim Mittagessen, klar. Aber dann? Muss ich jetzt (in welchen
Abständen?) überraschende Kontrollen aller Festplatten in den
Kinderzimmern vornehmen und nach (potenziell) illegalen Dateien suchen?
Was, wenn der aus dem Netz gesaugte neueste Hollywoodfilm aber gleich
auf DVD gebrannt wurde? Kann ich ja nicht ausschließen. Muss ich daher
nach möglicherweise existierenden DVDs auch stichprobenartig im
Kleiderschrank zwischen den Socken suchen? Muss ich meine Aktivitäten
protokollieren? Sollte das Protokoll elektronisch signiert sein, um die
Beweisqualität vor Gericht zu erhöhen? Alles Fragen der Art, mit denen
ich mich als Manager im Unternehmen beim Thema IKS auch
auseinandesetzen muss. Die Münchener Richter hatten bestimmt eine
praxistaugliche Vorstellung eines Kinderzimmer-Internet-IKS im
Hinterkopf. Verraten haben sie uns diese leider nicht.  Klar ist: Ohne
fundierte technische und rechtliche Kenntnisse über Computer und
Internet werden Eltern kein häusliches IKS entwickeln und betreiben
können. Volkshochschulen werden zukünftig wohl Kurse für
IKS-Führerscheine anbieten, Webinare zu dem Thema wie Pilze aus dem
Boden schießen, Private-IKS-Tools angeboten. Auf die Inhalte dieser
Fortbildungen und Systeme bin ich – als Vater wie als Journalist –
schon sehr gespannt.  Die Wirtschaft jedenfalls kann sich über das
Urteil aus Bayern freuen: Eltern, die es geschafft haben, ein IKS im
Kinderzimmer zu implementieren, werden auch im Unternehmen kein Problem
damit haben, eine IKS-Kultur  zu leben.

Ihr Gerhard Schmidt

Kommentar: Replik auf Stritters DATEV-Kritik (Peter tom Suden)

In seiner Forums-Spitze vom Juli 2008
kritisiert Stritter die Untätigkeit, die DATEV als berufsständischer
IT-Dienstleister der Steuerberater an den Tag lege. Es sollte deren
Aufgabe sein, die Steuerberater und deren Mandanten mit Er- und
Kenntnissen zu allen Themen rund um die elektronische Steuerprüfung zu
versorgen. Mit seinen interessanten Ausführungen zu seiner Erwartung an
den berufsständischen IT-Dienstleister DATEV verbindet Stritter Kritik
und Bitte um Aufklärung zugleich. Zunächst sei festgestellt: Der Ansatz
ist falsch. Daran trägt Stritter keine Schuld, geht er doch von einem
„normalen" IT-Dienstleister aus. Das ist die DATEV aber nicht. Sie ist
Genossenschaft und dient ausschließlich der Förderung ihrer Mitglieder. DATEV leistet in
Deutschland auch nur an die Mitglieder. Soll DATEV eine Leistung direkt
an einen Mandanten des Mitglieds erbringen, braucht es dazu in jedem
Einzelfall die Zustimmung des mandatierten Mitglieds.

Verfahrensdokumentation: Verfahrensdokumentation im Bewusstsein von Steuerberatern und KMUs (Peter tom Suden)

In seinem Editiorial vom Dezember 2007
stellte Gerhard Schmidt die These auf, die Nichterfüllung der Anforderungen von
GDPdU und GoBS. wie beispielsweise die Nichtaufstellung einer
Verfahrensdokumentation, sei nahezu risikofrei, weil die
Betriebsprüfung sowieso nie kommt oder wenn, dann etwa alle 22 Jahre
und weil die Sanktion wohl Schätzung sei, aber da müsse die
Finanzverwaltung sich an die vorliegenden Unterlagen halten. In seiner Forums-Spitze vom Februar 2007
beklagte Hans-Jürgen Stritter, dass es in Deutschland so gut wie keine
Steuerberater gebe, die sich mit dem Thema Verfahrensdokumentation
(VFD) auskennen. In der nachfolgenden Antwort geht es um dasselbe Ziel:
die Darstellung der Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation sowohl
in den sog. KMU als auch die Herbeiführung einer Begründung für die
fast an Verweigerung grenzende Behandlung dieses Themas in Wirtschaft,
Beratung und Finanzverwaltung. Zunächst wird die Schmidtsche These der
Risikofreiheit bei Nichtaufstellung einer VFD beleuchtet, danach die
Frage Stritters, warum Kompetenz der Steuerberater auf diesem Feld
nicht so schnell zu finden ist.

Elektronische Rechnungen: EDI-Rechnungen künftig ohne Sammelabrechnung (Stefan Groß / Walter Steigauf)

Das geplante Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des
Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) enthält eine bislang
kaum beachtete Änderung zu elektronisch übermittelten Rechnungen. Diese
sieht vor, dass im Rahmen des elektronischen Datenaustauschs (EDI) das
Erfordernis einer zusammenfassenden Rechnung (Sammelrechnung) künftig
entfallen soll. Bislang verlangte das Umsatzsteuergesetz im EDI-Fall
zusätzlich eine zusammenfassende Rechnung in Papierform bzw. in
elektronischer Form, letzteres verbunden mit dem Erfordernis einer
qualifizierten elektronischen Signatur.

Elektronische Rechnungen: Farblaserdrucker drucken unsichtbare Codes auf Dokumente

Die US-Datenschutzorganisation Electronic Frontier Foundation
(EFF) hat darauf hingewiesen, dass viele Farblaserdrucker unsichtbare
Codes mitdrucken, die darüber Auskunft geben, mit welchem Drucker und
wann ein Dokument gedruckt wurde. Die auf Betrieben der US-Regierung
von den Druckerherstellern realisierte Methode soll es
Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, beispielsweise gefälschte
Rechnungen zu erkennen. Ob
die Codes auch in Deutschland von den Behörden ausgewertet werden, ist
nicht bekannt. Steuerprüfer könnten das Verfahren beispielsweise bei
der Überprüfung von Rechnungen nutzen. Anhand des Codes ließe sich
feststellen, von wem und wann die Rechnung gedruckt wurde. Wurde die
Rechnung vom Rechnungsempfänger gedruckt, dann muss es sich um den
Ausdruck einer elektronischen Rechnung handeln.

Aus dem BMF: Neue Steueridentifikationsnummer ab 1. August 2008

Das Bundeszentralamt für Steuern teilt beginnend ab 1. August 2008
jeder in Deutschland gemeldeten Person schriftlich ihre persönliche
steuerliche Identifikationsnummer mit. Die neue Nummer wird die bisher
für die Einkommensteuer verwendete Steuernummer ersetzen. Hierzu
erklärt der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Axel
Nawrath: "Die bundeseinheitliche Identifikationsnummer ist ein
entscheidender Schritt in Richtung des elektronischen Zeitalters: Mit
der Steueridentifikationsnummer werden elektronische Serviceleistungen
der Steuerverwaltung, wie z.B. das vorausgefüllte, elektronische
Steuererklärungsformular oder die Entgegennahme und Verarbeitung
elektronischer Belege überhaupt erst möglich. Ziel ist, den Bürgern die
Erledigung ihrer steuerlichen Angelegenheiten noch weiter zu
erleichtern."

Gesetzgebung: Chip in der Kasse soll Steuerhinterziehung unterbinden

Steuerhinterziehung gleich da unmöglich zu machen, wo sie leicht
fällt - dieses Ziel hat die Bundesregierung bewogen, einen auf den
ersten Blick ungewöhnlichen Vorschlag zu machen: Registrierkassen im
Einzelhandel und in der Gastronomie, aber auch die Zähler im Taxi
sollen künftig mit einem Chip ausgestattet werden, der Manipulationen
erkennbar und damit einfach und schnell nachweisbar macht.

Gesetzgebung: Bundeskabinett beschließt Bürokratieabbau im Steuerverfahren

Das Kabinett hat in seiner Sitzung vom 23. Juli 2008 den Entwurf
für das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des
Steuerverfahrens beschlossen. Hierzu erklärt das Bundesministerium der
Finanzen: Mit dem Gesetzentwurf unternimmt die Bundesregierung einen
weiteren Schritt auf ihrem Weg zur konsequenten Entbürokratisierung des
Steuerrechts. Sie setzt dabei entschieden darauf, die neuen technischen
Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation zwischen Bürgern,
Unternehmen und den Finanzbehörden auszubauen und somit
Kosteneinsparungen auf beiden Seiten zu ermöglichen.Das Gesetz enthält
darüber hinaus eine Reihe von Maßnahmen, die bestehende Schwächen im
Steuerverfahren beseitigt und allen Beteiligten zukünftig das Leben
leichter machen werden.

Praxistipp: Durchschläge können aufbewahrungspflichtige Originale sein

Sind Frachtbriefe-Durchschläge aufbewahrungspflichtig? Diese (spezielle) Frage in der XING-Gruppe "Elektronische Steuerprüfung"
führte in der Erörterung zu einem verallgemeinerbaren Ergebnis:
Durchschläge sind nicht von vorne herein Kopien der ersten Seite,
sondern können Ausfertigungen von aufbewahrungspflichtigen Originalen sein.

Diskussion: Aktuelles aus der XING-Gruppe "Elektronische Steuerprüfung"

Fragen und Diskussionen: 1. Verfahrensdokumentation und "selbstdokumentierende Systeme". 2. Diskussionsvorschlag: GDPdU-Mailbox. 3. Sanktionen bei Nichterfüllung der GDPdU-Anforderungen. 4. Einnahme-Überschuss-Rechner uneingeschränkt (!) vom Datenzugriff betroffen? 5. Stammdatenproblematik häufig unterschätzt. 6. Möglichkeiten und Grenzen der BP-Simulation. 7. Elektronische Archivierung von Papier-Eingangsrechnungen in Spanien. 8. Server als Betriebsstätte. 9. Dürfen Unterlagen nach dem Einscannen vernichtet werden? 10. Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen. Werden Sie Mitglied der Gruppe (kostenlos)! Stellen Sie dort Ihre Fragen und diskutieren Sie mit!

Pressespiegel: Aktuelle Berichterstattung anderer Medien

* Wirtschaftkriminelle verursachen Milliardenschäden (SPIEGEL ONLINE)
* Wirtschaftkriminalität schädigt jede zweite Firma (SPIEGEL ONLINE)
* Betriebsprüfung: Ohne Umwege zu lohnenden Zielen (STB Web)
* Unbesiegbare Bestie (sueddeutsche)
* Rechnungshof: Mehr Steuerprüfer bringen wenig (WELT ONLINE)
* Unternehmens- und IT-Strategien leben aneinander vorbei (COMPUTERWOCHE)

Veranstaltungen: Termine bis Oktober

* Konsolidierung in der Praxis - Teil I (Datev): 11.08. Wiesbaden
* Konsolidierung in der Praxis - Teil II (Datev): 12.08. Wiesbaden
* Prüfer-Zirkel Die digitale Datenanalyse in der Wirtschaftsprüfung (Datev): 13.08. Köln, 14.08. Frankfurt, 19.08. Köln
* Digitale Postbearbeitung (mentana claimsoft): 28.08. Düsseldorf, 18.09. Hamburg, 02.10. Berlin, 16.10. Stuttgart
* GoBS - Verfahrensdokumentation verstehen und erstellen (Telekom Training): 01.09. Hamburg, 06.10. Königs-Wusterhausen, 03.09. Stuttgart, 17.10. Ismaning
* DMS EXPO (Koelnmesse): 09.09.-11.09. Köln
* Forum „IT-Revision” (IIR): 07.-08.10. Frankfurt (mit Hans-Jürgen Stritter als Referent)
* SYSTEMS (Messe München GmbH): 21.10.-24.10. München

Abstimmung des Monats: Archivieren Sie steuerlich relevante Emails?

Was meinen Sie?: 1. Ja, wir haben dafür eine Lösung. 2. Wir realisieren gerade ein Projekt zur Email-Archivierung. 3. Die Frage ist für unser Unternehmen nicht relevant. 4. Die Frage ist für unser Unternehmen relevant, doch bisher nur unzureichend gelöst. Stimmen Sie ab! Ergebnisse der Abstimmung vom Juli 2008 "Wer sollte für die Steuerprüfung zuständig sein, der Bund oder die Länder?": 29% meinen die Länder, weil dies ein wichtiges Element des Föderalismus ist. 71% wollen, dass die Steuerprüfung beim Bund angesiedelt ist, damit überall einheitlich geprüft wird.

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Audicon: SommerSpecial lockt mit 20 Prozent Rabatt

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