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Newsletter Ausgabe 7-2008 vom
7. Juli 2008

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Basar für Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung ist ein lukratives Geschäft. Sofern man nicht erwischt wird, allemal. Doch auch wenn der Schwindel auffliegt, lässt sich daraus noch Kapital schlagen. So wie im Fall von Reinhold Würth, den Stritter in seiner Forums-Spitze vom Juni bereits aufs Korn genommen hat. Durch einen cleveren Deal werden dann aus dem Vorwurf, privat 40 Millionen und im Konzern insgesamt eine dreistellige Millionensumme hinterzogen zu haben, eine Strafe von allerhöchstens 3,5 Millionen. Das rechnet sich doch! Der kleine Steuerhinterzieher wird wohl keinen so großzügigen Promibonus bekommen, wie Milliardär Würth, doch wenn der Staat hier Verhandlungsbereitschaft zeigt, dann muss die auch genutzt werden. Das Geschäftsmodell „Steuerhinterziehung“ kennt aber noch eine weitere Facette. Kennen Sie einen Steuerhinterzieher? Dann hilft Ihnen die Firma steuerverrat.de Ihr Wissen zu Geld zu machen, indem sie –Modell: Liechtenstein-Listen – mit den Behörden ein Honorar für Ihre Kenntnisse aushandelt. Ist der Steuersünder überführt, und Sie kassieren die Belohnung, ist eine Vermittlungsprovision fällig. Wir sehen: Der Staat gebärdet sich beim Thema Steuerhinterziehung wie ein Händler auf dem orientalischen Basar. Hier wird um Prämien für die Überführung von Steuerhinterziehern gefeilscht, dort um den Discount für die Ertappten. Werden wir bald einen blühenden Markt „Steuerhinterziehung“ erleben? Werden Wirtschaftsanwälte wetteifern, wer den größten Promirabatt für seine Klientel herausschlägt, die föderalen Finanzverwaltungen sich darin über(oder unter-)bieten, wer am meisten (oder wenigsten) für den Verrat von Steuersünder springen lässt, die Vermittler darin konkurrieren, wer die höchsten Belohnungen beim Fiskus aushandelt und Kopfgeldjäger einander die Steuerbetrüger wegschnappen? Wir sind gespannt! Der Staat reguliert mit seinen Preisen, wie groß und bunt der Markt wird.

Ihr Gerhard Schmidt

Lösungen: Marktübersichten E-Mail-Archivierung

Es dauert mehrere Wochen um alle relevanten Produkte für die E-Mail-Archivierung zu recherchieren und zu beurteilen. Unternehmen die diesen Aufwand scheuen, können auf die Marktübersichten von SofTrust Consulting zurückgreifen. Soeben erschienen in der Reihe die Bände „Software zur E-Mail-Archivierung“ und „Appliances zur E-Mail-Archivierung“. Schnellübersichten erlauben, jene Produkte zu identifizieren, die die Hauptanforderungen erfüllen. Anschließend ist jedes Produkt für die Detailanalyse auf bis zu 35 Seiten ausführlich profiliert. Alle Produktprofile folgen dem selben Raster. Vergleiche unterschiedlicher Produkte sind so einfach und schnell möglich. Zusammen mit dem kostenlosen Pflichtenheft-Template erhält man ideale Werkzeuge für die Produktauswahl.

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Rechtsprechung: Datenzugriff auf Finanzbuchhaltung auch im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung zulässig (FG Münster)

Das FG Münster hat entschieden, dass die Anforderung zur Datenträgerüberlassung auch hinsichtlich der Finanzbuchhaltung ermessensfehlerfrei ist, da diese neben der Lohnbuchhaltung für die Lohnsteuer relevante Daten enthält. Der sachliche Umfang einer Außenprüfung wird durch das Datenzugriffsrecht nicht erweitert aber auch nicht eingeschränkt und richtet sich im Hinblick auf die Datenträgerüberlassung nach dem Umfang der für den Steuerpflichtigen bestehenden Aufbewahrungspflichten für Buchführungsunterlagen. Der Datenzugriff erstreckt sich demzufolge auch auf die Daten der aufbewahrungspflichtigen Finanzbuchhaltung, welche unstreitig lohnsteuerrelevante Daten beinhaltet und somit Gegenstand der Lohnsteueraußenprüfung ist. Nur mit Hilfe dieser Daten kann der Prüfungsauftrag in vollem Umfang durchgeführt werden, da der Lohnbuchhaltung nicht entnommen werden kann, ob alle steuerrelevanten Sachverhalte dort in zutreffendem Umfang übernommen worden sind. Der Gegenstand der Lohnsteueraußenprüfung erschöpft sich nicht nur darin festzustellen, ob die in der Lohnbuchhaltung aufgeführten Daten in eine rechnerisch richtige Lohnsteuer umgesetzt wurden. Die Revision wurde zugelassen.

Rechtsprechung: Außenprüfung bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern (BFH)

Der BFH entschied am 8. April 2008: Auch gegen gesetzlich zur Verschwiegenheit
verpflichtete und zur Verweigerung von Auskünften berechtigte Personen, wie
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, kann eine Außenprüfung
angeordnet werden. Die Rechtmäßigkeit der
Prüfungsanordnung wird nicht durch die spätere Form der
Durchführung der Außenprüfung beeinträchtigt. Für eine vorbeugende Unterlassungsklage
gegen die Finanzbehörde, sich bereits vor Beginn der
Außenprüfung zu verpflichten, keine mandantenbezogenen Kopien oder
Kontrollmitteilungen anzufertigen, fehlt in aller Regel das erforderliche
besondere Rechtsschutzbedürfnis. Die Finanzbehörde muss im Einzelfall im
Rahmen pflichtgemäßer Ermessensausübung über die
Anfertigung von Kontrollmitteilungen entscheiden und den Steuerpflichtigen
(Berufsträger) rechtzeitig von einer entsprechenden Absicht informieren.
Dem Steuerpflichtigen wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, sich mit
den gesetzlich eingeräumten Rechtsbehelfen im konkreten Fall gegen die
Umsetzung zur Wehr zu setzen.

Rechtsprechung: Keine Bilanzänderung zum Ausgleich außerbilanzieller Gewinnerhöhungen (BFH)

Der Bundesfinanzhofs urteilte am 23.01.2008:
Eine Bilanz kann nicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG geändert
("berichtigt") werden, wenn sie nach dem Maßstab des Erkenntnisstands
im Zeitpunkt ihrer Erstellung den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung entspricht. Eine
Bilanz kann nicht mit dem Ziel eines niedrigeren Gewinnausweises nach §
4 Abs. 2 Satz 2 EStG geändert werden, wenn das Finanzamt den Gewinn
zwar höher als vom Unternehmer erklärt ansetzt, dies aber auf einer
Berücksichtigung von außerbilanziellen Gewinnerhöhungen beruht. Damit ist das Urteil des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg, über das im letzten Newsletter berichtet wurde, überholt. Das Urteil erlaubte es, (Archivierungs)Rückstellungen unter bestimmten Voraussetzungen auch nachträglich zu bilden.

Rechtsgrundlagen: GDPdUZ - Erlass für Prüfungen durch die Zollverwaltung

Vom 28.11.2007 datiert der BMF-Erlass "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen für den Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung (GDPdUZ)". Analog zu den GDPdU,
die für die Außenprüfungen durch die Finanzverwaltung gelten, gelten
die GDPdUZ für die Außenprüfungen durch die Zollverwaltung. Diese
finden auf der Grundlage der Abgabenordnung, des
Außenwirtschaftsgesetzes, der VO(EWG) Nr. 2913/92, der
Präferenzregelungen und der VO (EWG) Nr 4045/89 statt.

Aus dem BMF: Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2007

Im Monatsbericht des BMF vom Juni 2008 hat der Finanzminister die
Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2007 vorgestellt. Die
wesentlichen Punkte: Im Jahr 2007 waren 13 646 Prüfer im Einsatz. Die
Außenprüfungen führten zu einem Mehrergebnis von 16,6 Mrd. €. Im
Durchschnitt wurden je Prüfer 1,2 Mio. € Mehrergebnis erzielt. Von den
8 352 473 in der Betriebskartei der Finanzämter erfassten Betrieben
wurden 213 375 Betriebe geprüft; das entspricht 2,6 %. Der Bericht geht
auch der Frage „Steuermehraufkommen durch mehr Außenprüfer?“ nach und
kommt zu dem Schluss, dass dies nur sehr eingeschränkt möglich ist.

Gesetzgebung: Verlagerung der Buchführung ins Ausland soll erlaubt werden

Im am 18.06.2008 vom Bundeskabinett beschlossenen Jahressteuergesetz 2009 soll die Verlagerung der Buchführung ins Ausland erlaubt werden. Die Begründung: Immer mehr Unternehmen sind weltweit tätig. Häufig wäre es da von Vorteil, Buchführungsaufgaben ins Ausland zu verlagern. Dies ist bisher rein rechtlich gesehen nicht möglich. Um Bürokratiekosten zu senken, soll diese Beschränkung aufgehoben und zumindest die Verlagerung der EDV-gestützten Buchführung erlaubt werden.

Elektronische Rechnungen: Fragen- und Antwortenkatalog zum E-Billing

Um die Unternehmen bestmöglich und fundiert zu unterstützen, haben Peters, Schönberger & Partner gemeinsam mit PROJECT CONSULT einen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog (FAQ) erarbeitet, der den Unternehmen helfen soll, zum Thema "Elektronische Rechnung" und "E-Billing" Antworten zu wesentlichen Fragestellungen zu finden. Die an der Praxis orientierten Fragen beschäftigen sich neben rechtlichen Grundlagen insbesondere mit der Aufbewahrung und Prüfbarkeit elektronischer Rechnungen sowie den besonderen Problemstellungen von Dienstleistern und beim grenzüberschreitenden Rechnungsversand.

Diskussion: Aktuelles aus der XING-Gruppe "Elektronische Steuerprüfung"

Fragen und Diskussionen: 1. EXCEL-Daten sind elektronische Daten und unterliegen dem Zugriffsrecht der Finanzverwaltung. Wie sollte man damit umgehen? 2. Welche GDPdU-Fragebögen zur Vorbereitung der Betriebsprüfung gibt es in den einzelnen Bundesländern? Ziel: eine jedermann zugängliche aktuelle Übersicht. 3. Welche Datenbasis definiere ich für die Betriebsprüfung? Probleme und Lösungsvorschlag. 4. Kontrollmitteilungen über die Tatsache, dass ein Rechnung elektronisch verschickt wurde? 5. Dürfen steuerlich relevante Emails im Ausland archiviert werden? Werden Sie Mitglied der Gruppe (kostenlos)! Stellen Sie dort Ihre Fragen und diskutieren Sie mit!

Einladung: Forums-Gesprächsrunde während der Wein- und Kulturtage Bottwartal 2008

Im lockeren Kreis über ernsthafte Themen sprechen. Dazu möchten wir Sie nochmals einladen. Das Ambiente dafür bieten die „Wein- und Kulturtage
Bottwartal 2008“. Mit einem Glas Trollinger in der Hand und Jazzklängen, die
durch den Burggarten schweben, im Hintergrund über Verfahrensdokumentationen und
interne Kontrollsysteme zu diskutieren, hat bestimmt seinen besonderen Reiz.
Sind Sie interessiert? Dann nehmen Sie doch an unsere Verlosung von fünf
mal zwei Eintrittskarten für die Wein- und Kulturtage teil.

Pressespiegel: Aktuelle Berichterstattung anderer Medien

* IT als Wettbewerbsvorteil (COMPUTERWELT)
* Finanzbeamte überlastet (RP ONLINE)
* Kein Ausweg aus dem Karussell-Dilemma (derStandard.at)
* Steuerfahnder prüfen 700 Fälle (taz.de)
* Wenn der Fiskus Unternehmer reich machen will (Capital)
* Deubels Paradies (Handelsblatt)
* Das Geschäft mit dem Verrat (WELT ONLINE)
* Studie: Umfassende IT-Kontrolle ist nur etwas für gute Zeiten (COMPUTERZEITUNG)
* Firmenchefs im Fahndungsraster (impulse online)
* Fokus: Compliance als Chance (Computerworld)
* VIP-Gäste hinterziehen beim Stadionbesuch Steuern (WELT ONLINE)
* Seltener Besuch vom Fiskus (FTD)

Veranstaltungen: Termine bis September

* Konsolidierung in der Praxis - Teil II (Datev): 09.07. Würzburg, 29.07. Regensburg, 31.07. München, 12.08. Wiesbaden
* Prüfer-Zirkel Die digitale Datenanalyse in der Wirtschaftsprüfung (Datev): 16.07. München, 17.07. Stuttgart, 13.08. Köln, 14.08. Frankfurt, 19.08. Köln
* Digitale Postbearbeitung (mentana claimsoft): 24.07. München, 28.08. Düsseldorf, 18.09. Hamburg
* Konsolidierung in der Praxis - Teil I (Datev): 28.07. Regensburg, 30.07. München, 11.08. Wiesbaden
* GoBS - Verfahrensdokumentation verstehen und erstellen (Telekom Training): 01.09. Hamburg, 03.09. Stuttgart
* DMS EXPO (Koelnmesse): 09.09.-11.09. Köln

Abstimmung des Monats: Wer sollte für die Steuerprüfung zuständig sein, der Bund oder die Länder?

Was meinen Sie?: 1. Die Länder, weil dies ein wichtiges Element des Föderalismus ist. 2. Der Bund, damit überall einheitlich geprüft wird. Stimmen Sie ab! Ergebnisse der Abstimmung vom Juni 2008 "Sind die GoBS noch zeitgemäß?": Für 27% beschreiben die GoBS nach wie vor praxisgerechte Anforderungen. Für 73% entsprechen die GoBS nicht mehr dem aktuellen Stand der IT und sollten zügig überarbeitet werden. Das Ergebnis ist ein deutlicher Apell der Unternehmen an die Verantwortlichen, die laufende Überarbeitung der GoBS zügig abzuschließen.

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Stritters Forums-Spitzen: Ist "die DATEV dem Genetiv sein Tod"? Oder: Was GDPdU-Beratungs- und Informationsunfreundlichkeit so bedeuten kann

Noch nix von dem gehört oder gelesen? Klar doch, haben Sie. Zumindest schon mal gehört. Den von mir etwas abgewandelten Buchtitel von Bastian Sick "Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod". Was hat das nun mit der DATEV zu tun, werden Sie sich fragen? Eigentlich nix, gar nichts. Aber ... Blickt einer der in dieser eingetragenen, ca. 39.000 Mitglieder starken Genossenschaft und der darin tätigen round about 5.500 Mitarbeiter eigentlich noch (richtig) durch? In diesem im Jahre 1976 geborenen und inzwischen zum undurchsichtigen und kaum beweglichen Informations-Moloch angewachsenen Nürnberger Unternehmen. (Fast) jeder kennt's – und wie viele der ca. 39.000 sind schon mal "GDPdU-gebrieft" worden? Von DATEV's? Und wie kommt man als Interessierter & Neugieriger zu GDPdU-Inhalten auf DATEV's Seiten? Genau das hat mich beschäftigt! Und je mehr ich Hoffnung trug, fündig zu werden und etwas Konkretes lesen oder abrufen zu können, desto 'HB-mäßig' war ich zum Ende kurz vor dem in die Luft gehen. Katastrophe, was Internet-Portability bedeutet. Katastrophe.

Wenn Sie wissen wollen,  was Stritter's Forum-Spitzen dieses Mal 'spitzen'mäßig anzumerken haben, dann klicken Sie schnell

  • Hier


Und vielleicht werden Sie sich an der einen oder anderen spitzzüngigen Bemerkung zu DATEV & Co. fragen: "Ja, spinnen die schon immer so?" Nein, nicht die Römer. Die DATEV oder gar der Stritter? Oder gar beide? Und: blicken's die überhaupt noch? Insbesondere in Sachen GDPdU? Sie sehen – Fragen über Fragen. Mal schaun', was die DATEV dazu so weiß.

Audicon: audiconale 08 am 13. und 14.10.2008 in Köln

Hochkarätige Referenten, anerkannte Spezialisten, spannende Vorträge, innovative Lösungen, anregende Diskussionen und ein intensiver Erfahrungsaustausch: Das alles und noch viel mehr erwartet die Teilnehmer der audiconale 08 am 13. und 14. Oktober 2008 im Dorint Hotel An Der Messe in Köln.

DATEV: Aktuelle Termine des Prüfer-Zirkels

Der Prüfer-Zirkel der DATEV findet das nächste Mal am 16. Juli in München und am 17. Juli in Stuttgart statt. Im August folgen Köln, Frankfurt und Dortmund. Der Zirkel versorgt Wirtschaftsprüfer mit praktischen Empfehlungen: Sie erfahren, wie der Einstieg in die digitale Datenanalyse gelingt und wie sich Prüfungsprozesse optimieren lassen.

Nitag: DocSetMinder in neuer Version

Die aktuelle Version 1.4 der Compliance Management Software DocSetMinder zeichnet sich durch wesentliche Verbesserungen und neue Eigenschaften in den Bereichen Softwarearchitektur, Funktionsumfang und in der Struktur der Sach- und Compliance Module aus.


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SER: Suchfunktionalität über den gesamten Datenbestand

SER, Hersteller und größtes deutsches Systemhaus für integrierte Enterprise Content Management-Lösungen, hat mit Recommind, einem der weltweit führenden Anbieter intelligenter Suchmaschinentechnologie und Lösungen zur vollautomatischen Indexierung, eine umfassende Zusammenarbeit vereinbart. SER-Kunden erhalten dadurch künftig Suchfunktionalitäten, die sich auf die gesamten Datenbestände des Unternehmens ausdehnen lassen.


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Gisa: Erfolgreiches Praxisforum GDPdU wird fortgesetzt

Bereits zum dritten Mal veranstaltete die GISA GmbH das Praxisforum GDPdU und informierte über die digitale Betriebsprüfung in der Praxis – berichtet von Unternehmen für Unternehmen. Der hallesche IT-Dienstleister bot damit eine ideale Plattform zum intensiven Erfahrungsaustausch mit Experten und Kollegen, die in 2008 wieder rund 50 Teilnehmer nutzten und die auch im kommenden Jahr fortgesetzt wird.

h & p Consulting: Bedeutende Verfahrensdokumentations-Projekte abgeschlossen

Mit einem Projektumfang von mehreren Monaten hat h & p Consulting, Spezialist für Compliancelösungen, drei große und diffizile GoBScape-Projekte erfolgreich beendet: Ein großes Universitätsklinikum (UK-E), ein internationaler Hotelkonzern sowie das größte deutsche Kommunalunternehmen hatten h & p mit der Aufgabe betraut, den jeweiligen IT-Verbund, die Organisation, die Daten-Objekte, Geschäftsvorfälle, IT-Ereignisse und Leistungsprozesse zu beschreiben.


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hsp: Opti.List findet Anklang in der Automobilbranche

Mit der GDPdU-Lösung Opti.List der hsp Handels Software Partner GmbH lassen sich Unternehmensdaten aus allen Produktivsystemen in einem System verdichten. Die Anwender erhalten damit die Reportingmöglichkeiten eines Datawarehouses. Das dritte Beispiel aus der Reihe Erfolgsgeschichten und Anwenderberichte stellt den Einsatz und spezifischen Nutzen von Opti.List aus Sicht eines Unternehmens aus der Automobilbranche dar.


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rent a brain: E-Mails - sicherer als Papierdokumente?

Früher war nichts älter als die Tageszeitung von gestern, heute ist keine Nachricht älter als die gerade gelesene E-Mail. Wo Nachrichten mit so rapider Geschwindigkeit übermittelt werden, dass ihr inhaltlicher Wert einem kurzem Verfallsdatum ausgesetzt ist, erwarten unsere Ansprechpartner, dass wir nicht nur sehr schnell, sondern insbesondere auch verbindlich antworten. Das geht jetzt - denn ab sofort kann eine E-Mail sicherer als ein Papierdokument sein.


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gingcom: Führende IT-Experten reden inStuttgart Klartext zur Datensicherheit in Unternehmen

Die IT-Spezialisten von die netzwerker aus Kirchheim veranstalten
gemeinsam mit dem deutschen IT-Hersteller gingcom am 18. Juli einen
Workshop zu gesetzlichen Anforderungen an die Datensicherheit in
kleinen und mittleren Unternehmen. Fachleute für Wirtschaftsrecht und
IT informieren über die aktuellen rechtlichen und technischen
Anforderungen an die Unternehmens-IT. Der Workshop findet von 9 bis 13
Uhr im Haus der Wirtschaft in Stuttgart statt. Die Teilnahme ist
kostenlos.

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Newsletter vom 07.07.2008 des "Forum Elektronische Steuerprüfung"

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