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Newsletter Ausgabe 03-2006 vom 03.03.2006

Inhalt:

MAGAZIN

  • Editorial: Verfahrensdokumentation - Modell welcher Realität?
  • Leser-Umfrage: Zwischenergebnisse
  • Neue Rubrik: Verfahrensdokumentation
  • Verfahrensdokumentation: Checkliste GDPdU-Verfahrensdokumentation (Thorsten Brand)
  • Elektronische Rechnungen: Kostenlose Verifikation elektronischer Signaturen
  • Problemerörterung: Elektronische Abrechnung bei KMU (?) (Walter Steigauf)
  • Literatur: Der elektronische Rechnungsaustausch
  • Literatur: IKS-Starthilfe
  • Veranstaltungen: Termine im März und April
  • Stritters Forum-Spitzen: Datenschutzgesetz - was ... oder hab ich 'nen DS-Komplex?


MESSE

  • Neuer Aussteller: GFT Solutions GmbH
  • GISA: GISA spielt "Feuerwehr" und hilft ad hoc bei der Erfüllung der GDPdU-Anforderungen
  • Audicon: Audicon ist auf der CeBIT 2006
  • SER: Next generation: Agile Workflow - die Luft zum Atmen im Geschäftsprozess
  • NITAG: Universelle IT-Dokumentation ohne Redundanzen mit DocSetMinder®
  • hsp: Opti.List - GDPdU-Lösung für jedes DMS



Editorial: Verfahrensdokumentation - Modell welcher Realität?

Was ist eine Verfahrensdokumentation? Eine Verfahrensdokumentation ist das Modell eines Ausschnitts der Unternehmensrealität und deren Veränderung. Der Ausschnitt der Unternehmensrealität wird bestimmt durch rechtliche Vorschriften wie die GoBS. In dem Modell werden die wesentlichen Eigenschaften der Unternehmensrealität beschrieben (welche dies sind, ist ebenfalls rechtlich determiniert). Von den unwesentlichen Eigenschaften wird abstrahiert.

Eine Verfahrensdokumentation kann ein in sich schlüssiges Modell sein, doch keinerlei Bezug zu einer jemals existenten Unternehmensrealität haben. Sie kann also eine fiktive Realität beschreiben. Ob eine Verfahrensdokumentation tatsächlich das Modell der Unternehmensrealität ist, kann nur zeitpunktbezogen und zeitnah überprüft werden, dann, wenn die Unternehmensrealität noch so ist, wie sie im Modell beschrieben ist. Eine Überprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich, da sich die Unternehmensrealität inzwischen geändert hat.

Außenprüfungen, insbesondere Betriebsprüfungen finden nicht zeitnah statt, sondern oft viele Jahre später. Welchen Wert hat zum Zeitpunkt der Prüfung eine Verfahrensdokumentation dann für den Prüfer? Sie kann beim Prüfer Vertrauen in das Unternehmen schaffen oder dieses erschüttern, mehr nicht.

Was bedeutet dies aus Sicht des Prüfers? Der Prüfer ist ja schließlich im Unternehmen, weil der Staat Zweifel hat am Vertrauen in die Dokumente, die er vom Unternehmen erhält (Jahresabschlüsse, Steuererklärungen etc.). Und nun muss er auf ein Dokument aus dem Unternehmen blind vertrauen, weil die Unternehmensrealität der Vergangenheit (etwa Hard- und Software) für ihn physisch nicht mehr greifbar und damit nicht mehr prüfbar ist. Bei seinen traditionellen Prüfungshandlungen ist dies ja ganz anders. Der Buchungsbeleg (beispielsweise eine Rechnung auf Papier) ist noch Jahre später physisch greif- und prüfbar. Die Konsequenz für die Finanzverwaltung kann daher nur sein: zeitnahe Verfahrensdokumentationssonderprüfungen.

Was bedeutet dies aus Sicht des Unternehmens? Das Unternehmen steckt in einem Dilemma. Es kann eine inhaltlich erstklassige Verfahrensdokumentation vorlegen, also eine Beschreibung, die für jeden Zeitpunkt der Vergangenheit exakt die Unternehmensrealität widerspiegelt. Liefert das Unternehmen dabei jedoch die selbe Textqualität wie die Finanzverwaltung in den von ihr formulierten Gesetzen und Schreiben - also für die fachlich nicht spezialisierte Zielgruppe kaum verständlich - dann kann für den Prüfer leicht der Eindruck entstehen, dass hier mehr verschleiert als erklärt wird. Das wirkt auf ihn nicht vertrauenswürdig und belastet das Prüfungsklima.

Dieses Problem hat das Unternehmen nicht, das eine Verfahrensdokumentation präsentiert mit klaren Formulierungen ohne Fachchinesisch, die auch ein technisch nicht beschlagener Prüfer sofort versteht. Wie viel die Beschreibung mit der historischen Unternehmensrealität zu tun hat, ist dabei zweitrangig, denn das kann der Prüfer ja nicht verifizieren.

Auch eine Verfahrensdokumentation mit fiktiven Realitätsbezügen muss erst einmal geschrieben werden. Sie werden als Unternehmer an diesem Thema nicht vorbei kommen. Beginnen Sie also mit Ihrer Verfahrensdokumentation spätestens heute. Denn dem Prüfer keine Verfahrensdokumentation vorlegen zu können, ist für das Unternehmen die schlechteste Alternative.

Ihr Gerhard Schmidt


Leser-Umfrage: Zwischenergebnisse

Für welche Themen rund um die elektronische Steuerprüfung interessieren Sie sich? wollen wir von Ihnen in unserer Online-Umfrage wissen, um das Informationsangebot des "Forum Elektronische Steuerprüfung" noch besser auf Ihre Bedürfnisse ausrichten zu können. Dass Lösungen, Checklisten, Praxisbeispiele und Prüfungserfahrungen für Sie ganz oben stehen, ist nicht überraschend. Dass dicht dahinter schon die Themen elektronische Rechnungen / elektronische Signaturen sowie Verfahrensdokumentation rangieren, zeigt, dass sich die Unternehmen auch mit den schwerer greifbaren
Problemen um die elektronische Steuerprüfung ernsthaft auseinandersetzen wollen. Wir verstehen dies als Auftrag, diese Themen weiter in den Mittelpunkt des Forums zu rücken, wie Sie der Inhaltsübersicht dieses Newsletters unschwer entnehmen können. Noch eines zeigt die Umfrage: Die wenigsten Unternehmen haben bisher ihr GDPdU-Projekt abgeschlossen, viele - auch große - noch nicht einmal damit begonnen. DerInformationsbedarf zur elektronischen Steuerprüfung bleibt also groß. Falls Sie an der Umfrage noch nicht teilgenommen haben, sagen Sie uns doch, welche Informationen SIE besonders interessieren.

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Neue Rubrik: Verfahrensdokumentation

Jedes Unternehmen braucht sie, kaum ein Unternehmen hat sie, die
Verfahrensdokumentation. Wie eine Verfahrensdokumentation genau aussehen muss, ist nirgendwo klar definiert. Das erklärt das Zögern der Unternehmen, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Doch die Erkenntnisse über GoBS- und GDPdU-konforme Verfahrensdokumentationen verdichten sich immer mehr. Und werden von den Unternehmen immer stärker nachgefragt. Aufgrund des hohen Stellenwertes des Themas wird künftig im "Forum Elektronische Steuerprüfung" eine eigenständige Rubrik der Verfahrensdokumentation gewidmet. Dort erfahren Sie mehr über die Rechtsgrundlagen, Leitfäden und Checklisten, ungeklärte und strittige Fragen sowie Literatur.

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Verfahrensdokumentation: Checkliste GDPdU-Verfahrensdokumentation (Thorsten
Brand)

Thorsten Brand (Zöller & Partner GmbH) hat eine Checkliste zur
GDPdU-Verfahrensdokumentation zusammengestellt, die sich bereits in vielen Projekten bewährt hat. Zielsetzung der Checkliste ist die Absicherung der Anforderungen an GDPdU-relevante Daten und Dateien. Aus dem Inhalt: Einleitung, Allgemeine Beschreibung des Unternehmens, Steuerrelevante Daten, Steuerrelevante Systeme, Nicht steuerrelevante Systeme, Besonderheiten, Vorgehen im Rahmen einer digitalen Betriebsprüfung.

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Elektronische Rechnungen: Kostenlose Verifikation elektronischer Signaturen

Mit dem von signaturportal.de für das Forum bereitgestellten Service können
elektronische Signaturen kostenlos verifiziert werden. Nutzen kann diesen Service, wer elektronisch signierte Dokumente besitzt, beispielsweise PDF-Rechnungen. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer etwa können die Verifikation nutzen, wenn Sie überprüfen wollen, ob bei einer Mandantenbuchführung die formalen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug einer Rechnung gegeben sind. Wer keine eigenen elektronisch signierten Dokumente besitzt, sich aber mit dem Umgang mit elektronischen Signaturen vertraut machen will, kann dies anhand eines elektronisch signierten Beispieldokumentes tun. Unternehmen, die elektronisch signierte Rechnungen erhalten, müssen bedenken, dass zusätzlich zur Verifikation das Ergebnis der Verifikation protokolliert und revisionssicher aufbewahrt werden muss.

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Problemerörterung: Elektronische Abrechnung bei KMU (?) (Walter Steigauf)

Die elektronische Abrechnung verursacht auf Empfängerseite hohen organisatorischen Aufwand und erhebliche Kosten, vielfach ohne messbaren Nutzen. Nicht zuletzt deswegen fristet sie ein Nischendasein mit dem Ergebnis, dass die Wirtschaft weiterhin kostbare Zeit und wertvolle Ressourcen für den Umgang mit Papier verschwendet. Die Rationalisierungspotenziale der elektronischen Abrechnung bleiben ungenutzt. Andererseits rechnen Unternehmen mit ihren Kunden elektronisch ab, auch ohne vorher deren Einverständnis eingeholt und/oder sie über die Konsequenzen unterrichtet zu haben. Viele elektronische Rechnungen müssten deshalb vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen werden. In der Praxis werden digital empfangene Rechnungen deshalb einfach ausgedruckt und die Mehrwertsteuer als Vorsteuer abgesetzt. No risk no fun!
resümiert Walter Steigauf in seinem Artikel.

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Literatur: Der elektronische Rechnungsaustausch

Der Leitfaden aus dem AWV-Verlag zeigt auf, welche umsatzsteuerrechtlichen Rahmenbedingungen beim Wechsel zur elektronischen Abrechung beachtet werden müssen und welche technischen und organisatorischen Lösungen verfügbar und einsetzbar sind. Darüber hinaus gibt er Hinweise auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Rechnungsaustausch.

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Literatur: IKS-Starthilfe

Die betriebliche Entgeltabrechnung unterliegt zwingend den Auflagen der GoBS als klassische Nebenbuchführung und muss ein geeignetes und funktionierendes "Internes Kontrollsystem" (IKS) im Abrechnungsprozess installieren und permanent vorhalten. Das Buch "IKS-Starthilfe" von Bernd Hentschel und Theodor Böhm aus dem Datakontext-Fachverlag bietet dem Personal- und Abrechnungsmanagement die praktische Arbeitshilfe und den Leitfaden zur Einführungsstrategie mit Mustern und Fallbeispielen, um ein betrieblich ausgerichtetes IKS ohne Umwege zu installieren bzw. ein bestehendes IKS der heutigen Rechtslage anzupassen.

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Veranstaltungen: Termine im März und April

* Datenspuren von wirtschaftskriminellen Handlungen (Haub + Partner): 06.-07.03. Frankfurt
* Die digitale Betriebsprüfung in der Praxis (fas Fachakademie): 07.03. München
* CeBIT (Messe Hannover): 09.-15.03 Hannover
* Revisionssichere E-mail Archivierung (Baumgärtel Seminare): 14.03. München
* Digitale Betriebsprüfung in SAP (Management Circle): 15.03. München, 26.04. Köln
* Digitale Steuerprüfung auf Knopfdruck mit iBOLT GDPdU (Magic Software): 22.03. Oberhausen


Stritters Forum-Spitzen: Datenschutzgesetz - was ... oder hab ich 'nen DS-Komplex?

Bisher konnte man der Meinung sein, dass wir in Deutschland ein akzeptables Datenschutzgesetz haben. Seit etlichen Diskussionen mit Vertretern der Finanzverwaltung und dem ersten FG-Urteil vom 25.04.2005 (FG Thüringen) kann man aber am Selbstverständnis "DATENSCHUTZ " ins Zweifeln geraten! Wenn Sie wissen wollen, was Stritters Forum-Spitzen diesmal anzumerken haben, dann schnell unter "Datenschutzgesetz - was ... oder hab ich 'nen DS-Komplex?" nachgeschaut und sehen, was es heute wieder so Kritisches gibt!

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Neuer Aussteller: GFT Solutions GmbH

GFT ist einer der führenden europäischen Anbieter für innovative IT- Lösungen.
Innerhalb der GFT Gruppe steht GFT Solutions für die Themen Business Process
Management, Dokumenten Management und Digitale Archivierung. Auf Basis eigen entwickelter und in der Praxis bewährter Standardsoftware realisiert die GFT Solutions GmbH maßgeschneiderte Lösungen für die Optimierung dokumenten- und prozessbasierter Arbeitsabläufe. Mit den Lösungen von GFT steigern Unternehmen die Transparenz ihrer Geschäftstätigkeit, straffen Vorgänge, reduzieren Kosten und befreien ihr wertvolles Personal von lästigen Routinearbeiten. Mit weltweit mehr als 1.000 Mitarbeitern und langjähriger, umfassender Erfahrung ist GFT der kompetente Partner bei der Durchführung komplexer IT-Projekte.

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GISA: GISA spielt "Feuerwehr" und hilft ad hoc bei der Erfüllung der GDPdU-Anforderungen

Immer mehr Unternehmen werden bei einer Außenprüfung mit den Anforderungen der GDPdU überrascht. Obwohl das Thema bei den meisten Unternehmen seit 2002 bekannt ist, wurde es teilweise noch nicht angegangen. Das rächt sich spätestens mit der nächsten Prüfungsanordnung. In diesem Fall weiß das GISA Competence Center GDPdU Rat. Mit speziellen praxiserprobten Dienstleistungspaketen hilft GISA diesen Unternehmen ad hoc bei der Erfüllung der Anforderungen. Vom GDPdU Check bis zur Umsetzung der Lösungsszenarien und dem immer beliebter werdenen GDPdU Audit hält GISA für jeden Kunden ein individuelles Lösungspaket bereit.

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Audicon: Audicon ist auf der CeBIT 2006

Möchten Sie die CeBIT 06 ganz entspannt genießen? Audicon macht es für Sie möglich - in der Audicon-Lounge auf unserem neuen Stand (Halle 1, Stand G89). In angenehmer Atmosphäre können Sie hier vom 9. bis 15. März die Experten von Audicon im persönlichen Gespräch kennen lernen und mit ihnen Ihre Fragen, Wünsche und Anforderungen diskutieren. Erfahren Sie alles über unser Software- und Dienstleistungsangebot für Unternehmen und Wirtschaftsprüfer sowie Steuerberater, das uns zum führenden Anbieter von Lösungen für Analyse, Prüfung, Reporting und Überwachung von Daten gemacht hat.

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SER: Next generation: Agile Workflow - die Luft zum Atmen im Geschäftsprozess

Einen tiefen Einblick in ihre Zukunftswerkstatt bietet SER auf der CeBIT: Mit dem
neuen, revolutionären Konzept des "Agile Workflow" hat SER fest definierten
Strukturen und Prozessmodellen den Kampf angesagt. Flexible Orchestrierung statt starres Korsett lautet die SER-Philosophie für die nächste Workflow-Generation. Über die Möglichkeiten der neuen Produktgeneration informiert SER auf der CeBIT.

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NITAG: Universelle IT-Dokumentation ohne Redundanzen mit DocSetMinder®

Grundsätzlich eignet sich die Softwarelösung DocSetMinder® für jede Art von
Dokumentation, die hohe Anforderungen an Revisionssicherheit, Integrität,
Vollständigkeit und Historie stellt. Durch diverse Modulen sowie individuelle,
unternehmensbezogene Anpassung können verschiedene Dokumentationspflichten bzw. -aufgaben mit ein und demselben Werkzeug erfüllt werden. So kann beispielsweise neben der Verfahrensdokumentation gemäß GoBS und GDPdU auch die Dokumentation des QM-Handbuches und der IT-Infrastruktur durchgeführt werden. Der Vorteil ist, dass die bereits erfassten Daten z.B. im Bereich IT-Infrastruktur in den Modulen Verfahrensdokumentation und QM-Handbuch wieder verwendet werden können. Erleben Sie DocSetMinder® auf der CeBIT, Halle 5, Stand D63 (Schleswig-Holstein
Gemeinschaftsstand).

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hsp: Opti.List - GDPdU-Lösung für jedes DMS

Inzwischen weiß nahezu jedes Unternehmen, das sich mit den Gesetzen zur digitalen Betriebsprüfung beschäftigt hat, dass die GDPdU-Konformität beim Einsatz eines Dokumenten-Management-Systems nicht automatisch gewährleistet ist. Während ein DMS Dokumente, also "Bilder", archiviert, fordern die GDPdU die gesetzeskonforme Speicherung der steuerlich relevanten Daten, d.h. rechenbarer Größen. Ideal ist somit der Aufbau eines GDPdU-konformen durchgängigen Daten-Dokumenten-Management-Systems (DDMS), das durch die Integration von Opti.List realisiert wird. So sind die Systeme von d.velop, ELO und EASY durch die Einbindung von Opti.List bereits jetzt uneingeschränkt konform zu IDEA, der Prüfsoftware der Finanzverwaltung. Mehr zu Opti.List erfahren Sie auf der CeBIT auf dem VOI-Partnerstand K 71 in Halle 1.

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Newsletter vom 03.03.2006 des "Forum Elektronische Steuerprüfung"

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