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Newsletter Ausgabe 09-2005 vom 13.09.2005

Inhalt:

MAGAZIN

  • Editorial: Pommes - Cola - Chi-Quadrat
  • Steuerberater: Haftung des Steuerberaters im Kontext der GDPdU
  • Checklisten: Fragebogen zur Überprüfung der GDPdU-Konformität von Software
  • Forschung: KMU-Projekt des BMWA zur Optimierung der Aufbewahrungspflichten - Abschlussbericht
  • Rechtsprechung: Datenträger müssen ohne schriftliche Bestätigung durch den Prüfer überlassen werden
  • Prüfsoftware: Kostenlose Direkt-Schnittstelle von DATEV-Rechnungswesen zu IDEA, ACL und Excel
  • Literatur: IT-Sicherheit für den Mittelstand
  • Veranstaltungen: Termine im September und Oktober



MESSE

  • Mobius: Neue Version des ViewDirect Total Content Integrator
  • UnITeK: Fragebogen zur Überprüfung der GDPdU-Konformität von Software
  • SER: Fraunhofer IAO und SER arbeiten gemeinsam an der Zukunft
  • XABAAR: Das XABAAR-Warehouse im Umfeld von Anwendern und Systemanbietern
  • Audicon: Aktuelle Entwicklungen beim Datenzugriff aus der Sicht der Finanzverwaltung (B. Lindgens)
  • hsp: Drucklistenarchivierung erwünscht

 


Editorial: Pommes - Cola - Chi-Quadrat

Bald wird der Imbissbudenbesitzer nicht nur souverän mit Friteuse und Zapfhahn umzugehen wissen, sondern auch mit moderner Prüfsoftware. Die Firma ESSEY (www.essey.de) hat soeben eine Chi-Quadrat-Software speziell für die Gastronomie auf den Markt gebracht. Ein Chi-Quadrat-Test deckt bekanntlich Unregelmäßigkeiten in Zahlensystemen - beispielsweise in manuell geführten Kassenbüchern - schonungslos auf. Nach einem Beschluss des Finanzgerichts Münster kann die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung in der Gastronomie durch einen Chi-Quadrat-Test widerlegt werden. Konsequenz: Schätzung der tatsächlichen Einnahmen durch die Finanzverwaltung. Soweit will es der Wirt nicht kommen lassen und kann nun - andere Branchen und ihre steuerlichen Berater können sich daran ein Beispiel nehmen - dem Betriebsprüfer technisch und argumentativ auf Augenhöhe begegnen. Doch: Macht sich in Zukunft nicht gerade der Gastronom in den Augen der Außenprüfer verdächtig, bei dem ein Chi-Quadrat-Test glatt durchläuft?

Ihr Gerhard Schmidt


Steuerberater: Haftung des Steuerberaters im Kontext der GDPdU

Die meisten deutschen Unternehmen werden in steuerlichen Fragen von einem Steuerberater betreut. Damit kommt den Steuerberatern im Zusammenhang mit den GDPdU eine besondere Rolle zu. Welche Pflichten hat der Steuerberater hier gegenüber seinen Mandanten? Wo können sich für ihn Haftungsrisiken ergeben? Was muss der Steuerberater mindestens leisten, um sich vor Haftungsproblemen im Zusammenhang mit den GDPdU zu schützen? Genügt die einfache Information des Mandanten oder muss der Steuerberater von sich aus weiter initiativ werden, wenn er z.B. Kenntnis davon hat, dass sein Mandant Software mit steuerlich relevanten Daten einsetzt? Diese Fragen hat das "Forum Elektronische Steuerprüfung" an die Bundessteuerberaterkammer gerichtet. StB/vBP Manfred Dehler, Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer und RA Thomas Hund, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bundessteuerberaterkammer, standen Rede und Antwort.

Checklisten: Fragebogen zur Überprüfung der GDPdU-Konformität von Software

Ist eine Software GDPdU-konform? Das können Unternehmen anhand eines Fragebogens überprüfen. Alle relevanten Fragen werden darin gestellt. Können steuerlich relevante Daten und Unterlagen im System unveränderbar vorgehalten werden? Ist eine Datenträgerüberlassung möglich? Lassen sich Prüfungszeiträume abgrenzen? Ist das System vom Hersteller GoBS-konform dokumentiert? Liegt eine Verfahrensdokumentation nach GoBS vor? Diese und viele weitere Fragen werden erhoben. Die Fragen kann das Unternehmen selbst beantworten oder durch seinen Softwarehersteller beantworten lassen. Entwickelt wurde der Fragebogen von der UnITeK GmbH, Vaterstetten. Der von Vertretern der Finanzverwaltung für gut befundene Fragebogen steht allen Besuchern dieses Forums nach Registrierung kostenlos zur Verfügung.

Forschung: KMU-Projekt des BMWA zur Optimierung der Aufbewahrungspflichten - Abschlussbericht

Die Ergebnisse des Forschungsprojektes "Überprüfung der Anforderungen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hinsichtlich der Aufbewahrungspflichten für digitale Unterlagen nach Handels- und Steuerrecht" wurden im Rahmen einer Fachtagung mit Staatssekretär Anzinger am 06.09.05 im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Berlin vorgestellt. Die vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen stießen bei den Teilnehmern auf breites Interesse, so die Befreiung von der Regelung zum Datenzugriff und zur elektronischen Archivierung für Kleinbetriebe im Sinne der BpO (Betriebsprüferordnung), die Einführung eines Rechts des Steuerpflichtigen, eine Betriebsprüfung zu beantragen, sofern hierfür eine sachliche Rechtfertigung (insbesondere eine Umstellung des EDV-Systems) besteht. Die Klarstellung hinsichtlich Verwertungsverboten bei solchen Unterlagen, die die Finanzverwaltung im Rahmen des EDV-Zugriffs erlangt, aber nicht hätte erlangen dürfen, die Möglichkeit der Aufbewahrung von digitalen Unterlagen im Ausland, wenn der Zugriff hierauf im Inland jederzeit sichergestellt ist, sowie eine Pflicht zur Offenlegung, mit Hilfe welcher Daten und welcher Verfahren die Finanzverwaltung zu Prüfungsfeststellungen gelangt ist und die Durchführung von zeitnahen Betriebsprüfungen.

Rechtsprechung: Datenträger müssen ohne schriftliche Bestätigung durch den Prüfer überlassen werden

Ein Außenprüfer ist nicht verpflichtet, einem Betriebsinhaber eine Bestätigung darüber auszustellen, dass er eine CD mit den Daten des Unternehmens erhalten hat und diese CD "sicher vor unbefugtem Zugriff" aufbewahren, sie nicht kopieren und nach Abschluss der Prüfung wieder zurückgeben wird. Der Beamte an sich (und die vom Gesetzgeber getroffenen Maßnahmen "zur Ausgestaltung des Steuergeheimnisses") bürgen für Sicherheit. So entschied das Finanzgericht Thüringen im April 2005.

Prüfsoftware: Kostenlose Direkt-Schnittstelle von DATEV-Rechnungswesen zu IDEA, ACL und Excel

Ein Weg, um Daten aus dem Programm DATEV-Kanzlei-Rechnungswesen mit der Analysesoftware IDEA oder mit ACL verarbeiten zu können,  ist  die bekannte DATEV-Archiv-CD. Ein weiterer Weg ist das Programm RW2IDEA, ein Schnittstellen-Programm, welches die Daten auch direkt online für die Weiterverarbeitung in IDEA, ACL oder Excel bereitstellt. Dieses Programm erfreut sich schon seit einiger Zeit großer Beliebtheit bei Steuerberatern und Betriebsprüfern und kann jetzt in der neuen Version 2.3 auch die Daten  der  neuen DATEV-Rechnungswesen-Versionen (ab v5.0) auf Microsoft-SQL-Basis verarbeiten. Das Programm  wird von der SPECTRUM COMPUTER-SYSTEMHAUS GMBH, Hilden zum kostenlosen Download  angeboten.

Literatur: IT-Sicherheit für den Mittelstand

Das Buch von Ursula Coester und Mathias Hein aus dem DATAKONTEXT-FACHVERLAG bereitet die wichtigsten Aspekte der IT-Sicherheit speziell für den Geschäftsführer auf. Dabei stellt es folgende Komponenten in den Mittelpunkt: Planung, Bedarfsanalyse, Prozessanalyse, Implementierung, Produktivbetrieb sowie zyklische Audits als Maßnahmen zur Verbesserung der bestehenden Sicherheit.

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Veranstaltungen: Termine im September und Oktober

* GDPdU-Infotag (SAP): 16.09.05 Hamburg
* IDEA /AIS TaxAudit / AIS TaxMart-Schnupperseminare (Audicon): 19.09.05 Frankfurt, 26.09.05 Hamburg, 10.10. München, 24.10. Köln
* DMS-EXPO (Messe Köln): 27.-29.09.05 Essen
* iBOLT GDPdU Daten auf Knopfdruck (Magic Software): 05.10. München, 18.10. Wien, 31.10. Hamburg
* GDPdU-Stategieworkshop (SAP): 06.-07.10. Walldorf
* Revisionssichere Email-Archivierung (Baumgärtel-Seminare): 20.10. München
* SYSTEMS (Messe München): 24.-28.10. München


Mobius: Neue Version des ViewDirect Total Content Integrator

Auf der DMS Expo in Essen vom 27. bis 29. September (Stand 2565) präsentiert Mobius Management Systems mit Version 2.2 der Total-Content-Management(TCM)-Software ViewDirect Total Content Integrator (TCI) erstmals eine webbasierte Lösung, die den einheitlichen Zugriff auf Inhalte in jedem Format und aus jeder Quelle ermöglicht, und das über unterschiedliche Repositories und Plattformen hinweg. Durch die Integration von fertigen Adaptern für IBM DB2 Content Manager OnDemand, EMC/Documentum, Microsoft SharePoint und SQL Server wurden die Zugriffsmöglichkeiten von ViewDirect TCI signifikant erweitert. Zusätzlich enthält die neue Version ein Software-Development-Kit (SDK), das eine schnelle Entwicklung von Adaptern für jedes Quellsystem gestattet - egal, ob es sich dabei um firmeninterne oder andere kundenspezifische Datenbestände und Applikationen handelt.

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UnITeK: Fragebogen zur Überprüfung der GDPdU-Konformität von Software

Die UnITeK GmbH hat einen Fragebogen entwickelt, mit dem die GDPdU-Konformität von Software überprüft werden kann. Diesen Fragebogen stellt UnITeK allen Besuchern des "Forum Elektronische Steuerprüfung" kostenlos zur Verfügung (siehe redaktionelle Meldung oben).

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SER: Fraunhofer IAO und SER arbeiten gemeinsam an der Zukunft

SER und das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) haben beschlossen, gemeinsam am "Büro der Zukunft" zu arbeiten. Als Kooperationspartner beteiligt sich SER am IAO-Projekt Office 21, das sich mit dem Wandel der Arbeitsbedingungen in den nächsten fünf bis zehn Jahren beschäftigt. Die SER Solutions bringt in das Forschungsprojekt exklusiv ihr Experten Know-how im Bereich des Enterprise Content Managements ein, das die Produktivität in den Büros durch vollständig digitale Prozesse erheblich steigert.

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XABAAR: Das XABAAR-Warehouse im Umfeld von Anwendern und Systemanbietern

Selbst wenn man es auf den ersten Blick nicht sofort erkennt! Um Datenbestände sicher und kontrolliert für Langzeit-Archivierung und spätere Auswertungen verfügbar zu machen, bedarf es meist erheblichen organisatorischen Aufwandes und kostenintensiver Programmierung. Die GDPdU setzt zum Beispiel enge Rahmenbedingungen. Hier signifikant Unterstützung zu leisten, Kosten zu senken und Zusatznutzen zu bieten, ist Aufgabe der XABAAR-Systemplattform - des XABAAR-Warehouse. Das XABAAR-Warehouse bietet als Systemplattform in unterschiedlichen Konfigurationen umfassende Möglichkeiten für eine leichte und schnelle Implementierung von Migrationslösungen für unterschiedliche Auswertungsziele.

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Audicon: Aktuelle Entwicklungen beim Datenzugriff aus der Sicht der Finanzverwaltung (B. Lindgens)

Obwohl das Zugriffsrecht der Finanzbehörden auf steuerlich relevante Buchhaltungsdaten bereits seit dem 1. Januar 2002 besteht, haben sich nach den Erfahrungen von Bernhard Lindgens vom Bundesamt für Finanzen viele Unternehmen immer noch nicht auf die digitale Betriebsprüfung vorbereitet. Doch allmählich wird die Zeit knapp. Dies machen neben derbundesweit stetig ansteigenden Anzahl elektronischer Außenprüfungen nicht zuletzt die ersten Urteile der Finanzgerichte deutlich.

hsp: Drucklistenarchivierung erwünscht

Es zeigt sich immer häufiger, dass die Finanzämter steuerrelevante Unternehmensdaten aus Drucklisten nachfragen: Die Checklisten, die Arbeitsgrundlage für die Betriebsprüfung sind, ermitteln das Vorhandensein von FIBU-Kontendruck, OP-Listen, Lohnkonten usw. Auch Audicon bildet in GDPdU-Projekten aus flachen Dateien wieder Listen, z.B. Offene Posten Listen, nach. Wir empfehlen daher, alle Drucklisten mit steuerrelevanten Daten sofort zu archivieren (positiver Nebeneffekt: die Vorhaltung der Drucklisten in Papierform ist nicht mehr erforderlich). Flache Dateien, wie Stammdaten oder andere Unternehmensdaten, können  hinzugesteuert werden. Ist SAP im Einsatz, bietet sich eine DART-Ausgabe an - die entstehenden flachen Dateien sollten aber auch in diesem Fall wieder zu Drucklisten zusammengefasst werden. Die hsp GmbH bietet Ihnen mit der multifunktionalen GDPdU-Lösung Opti.List beide Möglichkeiten!

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