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Newsletter Ausgabe 05-2003 vom 05.09.2003

Inhalt:

  • Editorial: Das Bundesfinanzministerium setzt Zeichen
  • Lösungen: Durchbruch beim unmittelbaren Datenzugriff
  • Aus dem BMF: Eingabe der GDA GmbH abgelehnt
  • Gastkommentar: Was sind Daten, was sind Dokumente?
  • Literaturtipp: Elektronische Rechnungsstellung und digitale Betriebsprüfung
  • IT-Management: CobiT hilft bei der Umsetzung der GoBS
  • Diskussion: Aktuell in den Foren
  • Veranstaltungen: Termine im September und Oktober



Editorial: Das Bundesfinanzministerium setzt Zeichen

Da sind sie, die Impulse aus dem Bundesfinanzministerium (BMF), die im letzten Newsletter an dieser Stelle angemahnt wurden! Tiefes Aufatmen bei den IT-Verantwortlichen vor allem in größeren Unternehmen und bei den Softwareherstellern dürfte der Hinweis des BMF auslösen, dass der (un)mittelbare Datenzugriff auf in ein Archivsystem ausgelagerte Daten nicht mehr nur über das Produktivsystem erfolgen darf, sondern auch über ein universelles Auswertungssystem. Endlich scheint im BMF nicht nur juristischer, sondern auch informationstechnischer Sachverstand die Verlautbarungen zur GDPdU zu beherrschen. Mit dem verblüffenden Ergebnis, dass insbesondere auch
die Finanzverwaltung bedeutende Vorteile von dem nun zulässigen Lösungsmodell hat. Ein weiteres Zeichen setzte das BMF mit der Ablehnung der Eingabe der GDA GmbH. Insbesondere lehnt das BMF weiterhin eine Zertifizierung bestimmter Produkte, Systeme und Verfahren darin ab. Aus gutem Grund, denn GDPdU-Konformität ist eine Prozesseigenschaft und keine Produkteigenschaft. Unternehmensprozesse müssen nicht nur an einem bestimmten Stichtag GDPdU-konform sein (was sich zertifizieren ließe) sondern auch noch Monate und Jahre danach (was sich im voraus nicht zertifizieren lässt). So ist denn auch die Erfüllung der in den GoBS geforderten Prozessqualität nach wie vor eines der größten Probleme bei der Erfüllung der GDPdU. Ein Blick in das CobiT-Framework kann hier jedoch wertvolle Hinweise zur Umsetzung geben. Je klarer die GDPdU-konformen Lösungskonzepte im Großen werden, desto stärker treten nun die Vielzahl von Detailfragen und -probleme (beispielsweise die elektronische Rechnungsstellung) in den Vordergrund, wie die aktuellen Diskussionen und der Beitrag von Ulrich Kampffmeyer zeigen. Durch seine positiven Signale erlaubt das BMF den Unternehmen technisch einfachere und wirtschaftlichere Lösungen. Gleichzeitig kündigt es schärfere Sanktionen bei der Nichterfüllung der GDPdU-Anforderungen an. Also: Handeln! Spätestens jetzt!

Ihr Gerhard Schmidt


Lösungen: Durchbruch beim unmittelbaren Datenzugriff

Technisch enorm aufwändig, wirtschaftlich die IT-Budgets sprengend. Das war bisher die Perspektive derer, die die Anforderungen der GDPdU zum unmittelbaren und mittelbaren Datenzugriff erfüllen wollten. Nun zeichnet sich ein praktikables Lösungsmodell ab, das die Unternehmen nicht überfordert und das offensichtlich den Segen des Bundesfinanzministeriums (BMF) genießt. Für die Auswertung archivierter Daten muss nicht mehr auf die Auswertungssoftware des Produktivsystems zurückgegriffen werden. Auch ein vom Produktivsystem unabhängiges universelles Auswertungssystem ist zulässig.

Aus dem BMF: Eingabe der GDA GmbH abgelehnt

Die Eingabe der Gesellschaft für Digitale Archivierungstechnik mbH & Co. KG an das Bundesministerium der Finanzen wurde abgelehnt. Aus der Begründung, die im Wortlaut im Forum nachgelesen werden kann: "Das Bundesfinanzministerium lehnt im Betriebsprüfungsbereich - nach wie vor - eine Zertifizierung bestimmter Produkte, Systeme und Verfahren ab."

Gastkommentar: Was sind Daten, was sind Dokumente?

Viele Begriffe im Zusammenhang mit der GDPdU sind nicht eindeutig definiert. Mit zwei dieser Begriffe - "Daten und „Dokumente" - setzt sich Ulrich Kampffmeyer im aktuellen PROJECT CONSULT Newsletter genauer auseinander. Weitere Themen dort zur elektronischen Steuerprüfung: IDEA setzt sich durch - SAP DART nicht GDPdU-konform - Wer pflegt den IDEA-Beschreibungsstandard? - Flut der Leitlinien.

Literaturtipp: Elektronische Rechnungsstellung und digitale Betriebsprüfung

Das Umsatzsteuergesetzes lässt seit 1.1.2002 unkörperliche Rechnungen zum Vorsteuerabzug zu. Diese können naheliegenderweise nur elektronisch geprüft werden. Das Buch von Peter Eller „Elektronische Rechnungsstellung und digitale Betriebsprüfung“ aus dem Erich Schmidt Verlag behandelt für die Praxis wichtige Fragen zu elektronischen Dokumenten, rechtssicheren Signaturen, der Anpassung der betrieblichen Datenverarbeitung und der Wahrung der Interessen gegenüber der Finanzverwaltung. Entwickelt werden tragfähige Vorschläge für intelligente Hard- und Softwarelösungen.

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IT-Management: CobiT hilft bei der Umsetzung der GoBS

Was die GoBS an Maßnahmen im Unternehmen fordern, sind vielfach Maßnahmen zur IT-Governance. Unter IT-Governance werden Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zusammengefasst, die sicherstellen, dass mit Hilfe der eingesetzten IT die Geschäftsziele abgedeckt, Ressourcen verantwortungsvoll eingesetzt und Risiken angemessen überwacht werden. Zur Umsetzung der GoBS haben sich noch keine Standards etabliert, bei der Realisierung von IT-Governance dagegen bereits viele. Warum also nicht von diesen Standards bei der Erfüllung der GoBS profitieren, insbesondere vom CobiT-Framework der ISACA?

Diskussion: Aktuell in den Foren

  • Muss ein Archivsystemanbieter, der ausdrücklich mit der GDPdU-Konformität seines Systems wirbt, haften, falls der Steuerprüfer die Form der Speicherung später nicht anerkennt?
  • Gehört die Qualifikation steuerlich relevanter Daten zu den Vorbehaltsaufgaben für Steuerberater / Wirtschaftsprüfer oder dürfen auch Softwarehäuser, Unternehmensberater etc. dabei im Unternehmen beratend mitwirken?
  • Müssen Millionen von Datensätzen aus Kassensystemen von Handelsketten unverdichtet zum Datenzugriff vorgehalten werden?
  • Welche Verbindlichkeit hat die IDEA-Spezifikation?
  • Ist eine Rechnung mit qualifizierter elektronischer Signatur ohne Anbieterakkreditierung nach Umsatzsteuergesetz gültig?
  • Gibt es Vorgaben darüber, in welcher Form elektronisch signierte Dokumente aufbewahrt werden müssen?

Nachschauen, mitdiskutieren, selbst Fragen stellen!

Veranstaltungen: Termine im September und Oktober

September und Oktober 2003 finden Veranstaltungen zu Themen der elektronischen Steuerprüfung statt in Berlin, Frankfurt, Essen, München, Düsseldorf.

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Newsletter vom 5.9.2003 des "Forum Elektronische Steuerprüfung"

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