28.03.2024
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Gerhard Schmidt Vier Jahre nach ihrer Veröffentlichung im November 2014 sollen die GoBD neu gefasst werden. Neufassung, das klingt zunächst nach Durchmodernisierung. Gab es doch aus der Wirtschaft eine Fülle von Wünschen und Forderungen in diese Richtung. Beim genaueren Hinschauen zeigt sich dann aber, dass von dem 184 Randziffern umfassenden Text lediglich gut ein halbes Dutzend dieser Randziffern modifiziert werden sollen. Immerhin blieb ihre Nummerierung unverändert. Vier Jahre bis zur Neufassung eines Anwendungsschreibens, in dem es um die Führung von Büchern in elektronischer Form geht, mag für Behörden ein sportliches Tempo bedeuten. Wird dieses Tempo aber dem Tempo der Digitalisierung in der Wirtschaft gerecht? Buchführungsprozesse sind weitgehend regelbasiert, lassen sich somit automatisieren und werden immer stärker automatisiert. Um den Rest werden sich in absehbarer Zeit Verfahren kümmern, die auf künstlicher Intelligenz basieren. Dezentral geführte Kontobuchtechnologien (nichts anderes bedeutet Blockchain) halten Einzug in die Wirtschaft. Darf es angesichts dieser Digitalisierungsschübe bis zur nächsten Neufassung der GoBD wiederum vier lange Jahre dauern? Ihr Gerhard Schmidt
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