24.08.2026
|
|
![]() Gerhard Schmidt Gehen mir nicht irgendwann die interessanten Themen und Fragen rund um die elektronische Steuerprüfung aus? Das frage ich mich immer wieder. Eigentlich müsste nach über 15 Jahren GDPdU doch alles klar sein mit der ordnungsgemäßen Aufbewahrung elektronischer Daten und dem Zugriff auf diese durch die Finanzamtsprüfer. Offensichtlich nicht. Vor allem, wenn es um Kassen geht. Da veröffentlicht der Bundesfinanzminister einen Referentenentwurf für eine Kassensicherungsverordnung als Präzisierung des bereits verabschiedeten „Kassengesetzes". Dieser wird von Experten kritisch zerpflückt und bewertet. Ein Finanzgericht meint, dass PC-gestützte Kassensysteme grundsätzlich manipulationsanfällig sind. Und bei bargeldlosen Zahlungen mit EC-Karten im Rahmen der Kassenführung gilt es manche Klippe zu umschiffen. Schließlich sollten die gesamten GoBD dringend überprüft werden, so die Folgerung des DIHK aus einer Umfrage unter Unternehmen. Und dann zieht ganz hinten am Horizont das Thema Blockchain auf. Berichtsstoff, mindestens so spannend wie in den ersten Jahren GDPdU. Ihr Gerhard Schmidt
© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialAus dem BMFBundsrat stimmt Außenprüfungsordnung (ApO) zu Aus dem BMFAus der FinanzverwaltungPilotprojekt "Express-Betriebsprüfung" in Sachsen Aus der FinanzverwaltungFinanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bringt eigene KI-Lösung in die Praxis RechtsprechungAußenprüfung trotz möglicher Festsetzungsverjährung zulässig RechtsprechungVorsteuerabzug: Wann Rechnungen rückwirkend berichtigt werden können Aus dem BMFAktionsplan der Bundesregierung gegen Steuer- und Finanzkriminalität Partner-Portal |
24.08.2026