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Echtzeitüberwachung von Unternehmen durch den Fiskus?

Editorial des Email-Newsletters 08-2012 vom 24.08.2012

24.08.2012

Gerhard Schmidt

Gerhard Schmidt
Chefredakteur des "Forum Elektronische Steuerprüfung".


Was eine Finanzverwaltung im Schilde führen könnte, zeigt die aktuelle Diskussion um die elektronische Rechnung in Österreich. Während bei uns das BMF-Schreiben vom Juli nun eine unkomplizierte, klare Orientierung hinsichtlich der bereits ein Jahr geltenden gesetzlichen Regelung gibt, liegt im Nachbarland erst ein Entwurf für die Umsetzung der von der EU vorgegebenen Vereinfachung des elektronischen Rechnungsaustauschs in nationales Recht vor. Darin heißt es "Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer elektronischen Rechnung gelten auch dann als gewährleistet, wenn eine Rechnung über FinanzOnline oder über das Unternehmensserviceportal an den Bund als Leistungsempfänger gelegt wird." Unter anderem das FinanzOnline-Portal der österreichischen Finanzverwaltung erhitzt dabei die Gemüter. So erinnert die ARGE DATEN (Österreichische Gesellschaft für Datenschutz) der Entwurf an den (gescheiterten) Versuch des österreichischen BMF vor fünf Jahren, Unternehmen dazu zu zwingen, elektronische Rechnungen direkt über das FinanzOnline-Portal auszustellen. Sie sieht in der geplanten Verordnung einen Schritt in Richtung Echtzeitüberwachung aller österreichischen Unternehmen. Die Vorstellung von der Echtzeitüberwachung von Unternehmen dürfte es in jeder nationalen Finanzverwaltung geben. Die Wege dahin sind vielfältig. Vielleicht besteht der Weg des deutschen Fiskus ja darin, durch einfache Regelungen erst einmal ein großes Volumen elektronisch ausgetauschter Rechnungen zu fördern, um dann die Ideen für einen zeitnahen Zugriff auf die elektronischen Rechnungsdaten aus der Schublade zu ziehen.

Ihr Gerhard Schmidt


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Editorial 2012-08: Echtzeitüberwachung von Unternehmen durch den Fiskus?

18.03.2024

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