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Der Gesetzestext-Trojaner: das Komma macht den Unterschied!

Editorial des Email-Newsletters 01-2009 vom 16.01.2009


Gerhard Schmidt

Ich muss zu geben: Ich bin darauf hereingefallen. Beim ersten Mal lesen, und auch beim zweiten Mal und erst als mich ein in der Exegese von Steuergesetzfragmenten Erfahrener darauf gestoßen hat, habe ich es bewusst wahrgenommen: das Komma, das den Unterschied ausmacht. Den Unterschied zwischen einer Regelung speziell bei der Verlagerung der Buchführung ins Ausland und einer allgemeinen Regelung für die Buchführung, egal ob im Ausland oder im Inland. Es geht um das neu eingeführte Verzögerungsgeld bei GDPdU-Verstößen. Ich will Sie jetzt nicht wie ein Deutschlehrer mit der filigranen syntaktischen Analyse eines Satzungetüms mit tief ineinander geschachtelten Nebensätzen und Aufzählungen belästigen. Deshalb möchte ich Ihnen den Sachverhalt an einem kürzeren und anschaulicheren Beispiel illustrieren, das strukturell äquivalent ist zu dem neuen Abschnitt 2b des § 146 AO, um den es hier geht. Nehmen wir einmal an, es sollen für den Straßenverkehr neue Regelungen für Spezialtieflader für den Transport übergroßer Gegenstände getroffen werden. In einem Abschnitt 2a wird zunächst beschrieben, was genau unter einem Spezialtieflader zu verstehen ist, und welche technischen Anforderungen er erfüllen muss. Darauf folgt ein Abschnitt 2b der so beginnt: „Bei Fahrten mit einem Spezialtieflader, auf Autobahnen und sonstigen Straßen, ... gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).“ Klar, denken wir, wer mit so einem Teil auf der Straße unterwegs ist, sollte absolut nüchtern sein. Doch haben Sie das Komma hinter „Spezialtieflader“ bemerkt? Durch dieses Komma wird ein generelles Alkoholverbot im Straßenverkehr eingeführt! Es trennt in einer Aufzählung die Fälle, für die ein Alkoholverbot gilt, nämlich 1. für Fahrten mit einem Spezialtieflader und 2. für Fahrten auf Autobahnen und sonstigen Straßen. Warum das Komma zwingend notwendig ist? Zum Minderheitenschutz! Schließlich sollen die Fahrer von Spezialtiefladern gegenüber allen sonstigen Verkehrsteilnehmern hinsichtlich ihres Alkoholkonsums nicht benachteiligt werden, so ist es in der Gesetzesbegründung zu lesen. Genauso, wie in diesem konstruierten Beispiel ein generelles Alkoholverbot im Straßenverkehr in einen Gesetzestext, der sich mit Spezialtiefladern zu beschäftigen schein, eingebaut (oder eingeschmuggelt?) wurde, genauso wurde das Verzögerungsgeld für GDPdU-Verstöße in einen Textzusammenhang gestellt, der sich mit der Verlagerung der Buchführung ins Ausland beschäftigt. Der Trick hat funktioniert. Nicht nur ich, auch Redakteure renommierter Steuerrechtsverlage und Steuerrechtsexperten von Verbänden sind während es Gesetzgebungsverfahrens darauf hereingefallen und haben das Komma überlesen. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich kritisiere hier nicht die Einführung des Verzögerungsgeldes. Es gibt gute Gründe, der Finanzverwaltung endlich taugliche Mittel an die Hand zu geben, die Einhaltung der GDPdU effektiv durchzusetzen (genauso wie es gute Gründe für ein Alkoholverbot am Steuer gibt). Äußerst fragwürdig ist jedoch die Art und Weise, wie die Verwaltung hier einen Gesetzentwurf formuliert. Denn wenn sich schon Steuerexperten so leicht bluffen lassen, wie sollen dann erst die das Gesetz beschließenden Abgeordneten die inhaltliche Tragweite verschiedener Interpunktionsvarianten in Gesetzesvorlagen erkennen können? In solchen Gesetzestext-Trojanern steckt für die Exekutive noch viel Potenzial, ihre Macht gegenüber der Legislative noch weiter auszubauen und ihre wahren Absichten gegenüber den Bürgern oder der Wirtschaft zu verschleiern. Vielleicht war es beim Verzögerungsgeld ja ein etwas grobschlächtiger Zufallstrojaner, weil von den unterschiedlichsten Leuten in den Gesetzestext immer mehr mit hineingepackt wurde und weil doch Einige während des Gesetzgebungsverfahrens die Formulierung durchschaut haben. Lässt man in den Ministerien aber einmal Germanisten gezielt ans Werk, dann zimmern diese Gesetzestext-Trojaner, die – auch für das geschulte Auge – erst dann als solche zu erkennen sind, wenn das Gesetz längst in Kraft ist. Dann wird es gefährlich für die Demokratie.

Ihr Gerhard Schmidt

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Editorial 2009-01: Der Gesetzestext-Trojaner: das Komma macht den Unterschied!

18.03.2024

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