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IKS-Kultur entwickelt sich zukünftig aus dem Kinderzimmer

Editorial des Email-Newsletters 08-2008 vom 08.08.2008


Gerhard Schmidt

Haftung – Management – Internes Kontrollsystem (IKS), diese drei Begriff gehören untrennbar zusammen: Ohne IKS droht dem Management (hohes) Haftungsrisiko. Allerdings: Ein IKS zu definieren und eine IKS-Kultur zu leben, ist zweierlei. Das eine findet sich in einem Ordner abgeheftet (bzw. auf einer Festplatte abgespeichert), das andere manifestiert sich im Arbeitsalltag aller Unternehmensmitarbeiter. Vom Papier zur Unternehmensrealität, vom Lesen eines Textes bis zur Verinnerlichung seiner Inhalte, ist es ein weiter Weg. Doch nun gibt es für die Unternehmen Hoffnung, dass dieser Weg sich in absehbarer Zeit – ohne etwas dafür tun zu müssen – drastisch verkürzt. „Eltern haften für ihre Kinder, auch im Internet.“ urteilte im Juni 2008 das Landgericht München (Az. 7 O 16402/07). Hintergrund: Die damals 16-jährige Tochter der beklagten Eltern stellte auf Internetportalen Videos ein, die aus Fotografien hergestellt waren, deren Urheberrechte bei der Klägerin lagen. Die Richter befanden: Eine einweisende Belehrung über Gefahren und Haftungsrisiken der Internetnutzung ist grundsätzlich von den Eltern zu fordern. Darüber hinaus erfordert die elterliche Aufsichtspflicht auch eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt. Die Formel Haftung – Management – Internes Kontrollsystem (IKS) gilt also nicht nur im Unternehmen, sondern auch in der Familie. Ich als Vater heranwachsender Kindern habe noch keine klare Vorstellung, wie ich mein Haftungsrisiko bei der Internetnutzung des Nachwuchses minimieren kann. Ein ermahnendes Gespräch beim Mittagessen, klar. Aber dann? Muss ich jetzt (in welchen Abständen?) überraschende Kontrollen aller Festplatten in den Kinderzimmern vornehmen und nach (potenziell) illegalen Dateien suchen? Was, wenn der aus dem Netz gesaugte neueste Hollywoodfilm aber gleich auf DVD gebrannt wurde? Kann ich ja nicht ausschließen. Muss ich daher nach möglicherweise existierenden DVDs auch stichprobenartig im Kleiderschrank zwischen den Socken suchen? Muss ich meine Aktivitäten protokollieren? Sollte das Protokoll elektronisch signiert sein, um die Beweisqualität vor Gericht zu erhöhen? Alles Fragen der Art, mit denen ich mich als Manager im Unternehmen beim Thema IKS auch auseinandesetzen muss. Die Münchener Richter hatten bestimmt eine praxistaugliche Vorstellung eines Kinderzimmer-Internet-IKS im Hinterkopf. Verraten haben sie uns diese leider nicht.  Klar ist: Ohne fundierte technische und rechtliche Kenntnisse über Computer und Internet werden Eltern kein häusliches IKS entwickeln und betreiben können. Volkshochschulen werden zukünftig wohl Kurse für IKS-Führerscheine anbieten, Webinare zu dem Thema wie Pilze aus dem Boden schießen, Private-IKS-Tools angeboten. Auf die Inhalte dieser Fortbildungen und Systeme bin ich – als Vater wie als Journalist – schon sehr gespannt.  Die Wirtschaft jedenfalls kann sich über das Urteil aus Bayern freuen: Eltern, die es geschafft haben, ein IKS im Kinderzimmer zu implementieren, werden auch im Unternehmen kein Problem damit haben, eine IKS-Kultur  zu leben.

Ihr Gerhard Schmidt

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Editorial 2008-08: IKS-Kultur entwickelt sich zukünftig aus dem Kinderzimmer

18.03.2024

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