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GedankenspieleEditorial des Email-Newsletters 12-2007 vom 12.12.2007
Warum, so fragt sich heute der 40-jährige Freiberufler mit einer handvoll Mitarbeitern soll ich mir wegen den GDPdU und der elektronischen Steuerprüfung ernsthaft Gedanken machen? Unternehmen meiner Größe werden im Schnitt alle 20 Jahre geprüft. Vor acht Jahren hatte ich die letzte Betriebsprüfung, die nächste ist also in ungefähr 12 Jahren zu erwarten. Meine Papier-Buchführung ist in Ordnung, meine steuerliche Weste weiß. Und wenn ein Prüfer doch einen Datenzugriff fordert? Dann hat er eben Pech gehabt und muss anhand der Papierunterlagen prüfen. Wenn ihm das nicht passt, und er in seine Sanktionskiste greifen will? Da findet er wenig Abschreckendes: Verwerfen der Buchführung, Zwangsgeld, Hinzuschätzung, Einschalten der Steuerfahndung. Will er etwas davon anwenden, braucht er schon triftige Gründe. Gegen alle Sanktionen kann ich mich wehren, wir leben schließlich in einem Rechtsstaat. Bei Hinzuschätzungen muss er die vorgelegten Unterlagen beiziehen. Wenn er meint, ausreichende Gründe zu haben, dann soll er bitteschön ein Steuerstrafverfahren gegen mich eröffnen. Im Steuerstrafverfahren unterliege ich im Gegensatz zum Besteuerungsverfahren und damit zur Betriebsprüfung keinerlei Mitwirkungspflichten. Ich muss also ab Bekanntgabe der Verfahrensöffnung nichts mehr bereitstellen oder aufklären, so mein Steuerberater. Soll der Prüfer sich dann doch alleine durchs Papier wühlen und gerichtsfeste Argumente formulieren. Wird er das wohl mit Aussicht auf Erfolg können? Ich bin da sehr abwehrbereit. Im Gegensatz zum Betriebsprüfer stehe ich auch nicht unter Zeitdruck und werde nicht nach meiner Prüfungsleistung bewertet. Wird sich der Prüfer also nicht lieber damit begnügen, in seiner Prüfungsfeststellung den Zeigefinger zu heben, um für die nächste Betriebsprüfung den Datenzugriff anzumahnen? Soll er doch! Die nächste Betriebsprüfung findet statistisch ja wiederum erst 20 Jahre später statt. Dann bin ich 72, habe meinen Job längst an den Nagel gehängt und genieße meinen Ruhestand auf Mallorca. Ist diese Überlegung nicht schlüssig? Gesetzgeber und Finanzverwaltung machen bezüglich der elektronischen Steuerprüfung weitreichende, für die Unternehmen aufwändige Vorgaben, schaffen aber kein wirksames Instrumentarium, diese Vorgaben auch durchzusetzen. Dass Unternehmen dieses Defizit nutzen, ist nur verständlich. Als gefürchtetste Sanktion durch den Außenprüfer wird von den geprüften Steuerpflichtigen heute ein schlechtes Prüfungsklima gesehen: mit einem vergrätzten Finanzbeamten erreicht man kaum eine gütliche Einigung. Ist man auf diese nicht angewiesen, weil wie bei unserem Freiberufler alles lupenrein ist, lässt man schon einmal seine Gedanken spielen.
Ihr Gerhard Schmidt© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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