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Absurdes E-Rechnungs-Theater

Editorial des Email-Newsletters 10-2007 vom 10.10.2007


Gerhard Schmidt

Dass elektronische Rechnungen leichter manipuliert werden können als Papierrechnungen, bedarf keiner weiteren Erklärung. Um elektronische Rechnungs-Tricksereien zu verhindern, verlangen daher die Steuergesetze aus gutem Grund, dass elektronische Rechnungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein müssen. Elektronische Rechnungen können das Geschäftsleben deutlich erleichtern, sie erfordern jedoch von den Beteiligten einen gewissen Aufwand. Der Rechnungsaussteller muss über eine geeignete Signaturtechnik verfügen, der Rechnungsempfänger muss vor der Verbuchung der Rechnung deren Signatur prüfen, die Prüfung dokumentieren und Rechnung samt Prüfungsdokumentation revisionssicher aufbewahren. Für Unternehmen mit wenigen – verschickten wie empfangenen – elektronischen Rechnungen lohnt es sich nicht, die erforderliche technische Infrastruktur selbst vorzuhalten. Doch glücklicherweise gibt es dafür externe Dienstleister. Neu ist nun, dass ein einziger Dienstleister sowohl eine Rechnung für den Aussteller signieren als auch gleich anschließend für den Empfänger die Signatur überprüfen darf. Übertragen wir diesen Fall einmal in die konventionelle Geschäftswelt. Da unterschreibe ich einen Geschäftsbrief mit: „Gerhard Schmidt“. Und darunter ergänze ich: „Hiermit bestätige ich, dass meine Unterschrift meine Unterschrift ist. Gerhard Schmidt“. Absurd. Damit dies im elektronischen Fall nicht gleich so absurd wirkt, berufen sich die entsprechenden Signaturdienstleister darauf, dass das Verfahren nach Auskunft der Finanzverwaltung oder von Wirtschaftsprüfern dann als zulässig betrachtet wird, wenn die Signatur und deren anschließende Prüfung „organisatorisch getrennt“ oder „auf verschiedenen Systemen“ erfolgt. Konventionell würde das also so aussehen: Herr Müller unterschreibt einen Brief mit blauem Stift mit „Müller“. Dann reicht er das Blatt über den Schreibtisch an seinen Kollegen Maier. Dieser ergänzt: „Hiermit bestätige ich, dass die Unterschrift von Herrn Müller die Unterschrift von Herrn Müller ist.“ Und unterzeichnet mit grünem Stift: „Maier.“ Sauber organisatorisch getrennt (zwei Personen) und unter Einsatz verschiedener Systeme (zwei Stifte). Was wäre aber, wenn nur eine Person beteiligt ist, die mit verschiednen Stiften unterschreibt, oder zwei Personen, die den selben Stift nutzen. Und zurück in die elektronische Welt: da kann ja noch zwischen physischen Stiften und logischen Stiften unterschieden werden! Fragen über Fragen! Warum überhaupt der Weg über einen Dienstleister? Der Rechnungsaussteller könnte doch gleich selbst im Auftrag des Empfängers (implizit vereinbart durch die AGBs) die Signatur überprüfen – selbstverständlich organisatorisch getrennt auf einem separaten System. Wo ist da der Unterschied? Vielleicht bin ich zu wenig Jurist und zu stark Informatiker und Pragmatiker, um die für mich absurde Argumentation zu verstehen. Vielleicht gibt es hier aber auch noch erheblichen Klärungsbedarf. Dazu sei Ulrich Kampffmeyer aus seinem Whitepaper zitiert: „Es muss eine Angleichung der elektronischen Welt an die Papierwelt stattfinden. Nur mit einem komplett neuen Rahmenwerk von Gesetzen und Richtlinien können allgemeingültige und gerechte Grundlagen für Information Management Compliance geschaffen werden.“

Ihr Gerhard Schmidt

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Editorial 2007-10: Absurdes E-Rechnungs-Theater

18.03.2024

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