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Abzocke bei elektronischen Rechnungen?

Editorial des Email-Newsletters 04-2006 vom 07.04.2006

Gerhard Schmidt

Für die Bundesrepublik wurden für 2003 17,6 Mrd. Euro an Steuerausfällen durch Umsatzsteuerbetrug geschätzt, davon 5 Mrd. Euro durch professionellen Karussellbetrug. Steigt die Umsatzsteuer demnächst um 3 Prozentpunkte, reiben sich die Umsatzsteuer-Betrüger die Hände: rund 3 Mrd. Euro bekommen Sie zusätzlich vom Staat geschenkt! Und woher nimmt sich der Staat dieses Geld? Von den rechtschaffenen Unternehmen. Gegen diese werden zunehmend rigoroser die Gesetze und Regelungen angewandt, die eigentlich zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität großen Stils geschaffen wurden, und die es ohne diese kriminellen Machenschaften gar nicht geben würde.

Der Staat muss den Umsatzsteuerbetrug energisch bekämpfen, das ist unbestritten. Eine seiner Maßnahmen dazu ist, die formalen Anforderungen an Rechnungen immer höher zu schrauben, beispielsweise bei elektronischen Rechnungen die qualifizierte elektronische Signatur zu fordern. Kommt es zu einer Steuerprüfung haben die Prüfer bei elektronischen Rechnungen ein leichtes Spiel. Fehlt die qualifizierte elektronische Signatur als formales Rechnungskriterium, muss die gezogene Vorsteuer zurückerstattet werden.

Als steuerehrlicher Unternehmer kann ich dies nur als staatliche Schikane und Abzocke begreifen. Mir ist bei intensivem Nachdenken noch nicht eingefallen, wie ich beispielsweise mit meinem Internet-Provider bei einer monatlichen Rechnung von unter 100 Euro einen Umsatzsteuer-Deal einfädeln könnte. Und selbst wenn ich die zündende Idee hätte, wie ich mir monatlich 16 Euro Vorsteuer im Komplott mit dem Provider ergaunere, würden die bei der Umsetzung anfallenden Kosten den Gewinn mehr als auffressen. Nur: Gewissenhafte Außenprüfer können sich dies alles vorstellen! Oder sie müssen sich dies von Amts wegen vorstellen, obwohl alle Sachverhalte dagegen sprechen. Als Anbieter von Online-Medien brauche ich halt einen Internet-Server und zahle mit der Rechnung dafür Umsatzsteuer, die mein Provider (einer der großen der Branche) korrekt abführt. Und ich darf die Vorsteuer nicht ziehen, weil ein für dieses Geschäft unwesentliches formales Kriterium nicht erfüllt ist?

Wer als Rechnungsempfänger beim Lieferanten nicht hartnäckig sein Recht auf eine korrekte Rechnung einfordert, ist bei einer Außenprüfung der Dumme. Die Rechnungsaussteller machen es sich dabei oft sehr einfach: Sie sparen selbst kräftig Kosten durch den elektronischen Rechnungsversand und bürden zugleich dem Rechnungsempfänger zusätzliche Kosten und Risiken auf. Auch das ist für mich Abzocke bei elektronischen Rechnungen.

Damit Sie wissen, wie Sie von den Vorteilen elektronischer Rechnungen – als Absender wie Empfänger –risikolos profitieren können, haben wir im Forum eine neue Rubrik speziell zu diesem Thema eingerichtet. Darüber hinaus haben wir – angeregt durch den Beitrag von Magdalena Baumgärtel – eine Schwarze Liste von problematischen Rechnungsversendern ins Leben gerufen. Damit möchten wir Sie vor den Rechnungsversendern warnen, die Ihnen als Rechnungsempfänger Risiko und Kosten bescheren.

Die elektronische Rechnung scheint endlich auf breiter Front vor dem Durchbruch zu stehen. Wir werden Sie zukünftig noch ausführlicher informieren, wie auch Ihr Unternehmen davon Nutzen hat.

Ihr Gerhard Schmidt

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Editorial 2006-04: Abzocke bei elektronischen Rechnungen?

18.03.2024

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