18.03.2024
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Quod licet Finanzverwaltung non licet Unternehmen?!Editorial des Email-Newsletters 07-2005 vom 5.07.2005
Der Prüfer ist entsetzt: schlampige Planung, fehlende Steuerung und
Erfolgskontrolle, zu wenige oder inkompetente Mitarbeiter, unflexible
Insellösungen sowie unausgereifte oder überfrachtete Konzepte. Die Rede
ist hier nicht vom Außenprüfer bei der Beurteilung der vor Ort
vorgefundenen GDPdU-Lösung, die Rede ist vom Prüfer des
Bundesrechnungshofes bei der Untersuchung der Fiscus GmbH. Die Fiscus
GmbH Gesellschafter sind der Bund und 15 Bundesländer hat die
Aufgabe, eine bundesweit einheitliche Länder-Finanzverwaltungssoftware
zu entwickeln. Nun soll die Fiscus GmbH nach Medienberichten wegen
anhaltenden Misserfolgs aufgelöst werden. Nach Schätzungen
verschwendete der Staat hier über die Jahre insgesamt zwischen 250 und
900 Millionen Euro. Was sich der Staat mit der Fiscus GmbH leistet,
dürfen sich die Unternehmen mit ihren GDPdU-Projekten nicht leisten.
Jedes GDPdU-Projekt muss Erfolg haben, sonst drohen Sanktionen. Hoffen
wir, dass die Finanzamtsprüfer mangelhafte GDPdU-Lösungen vor Ort im
Lichte der Erfahrung des völligen IT-Projektscheiterns im eigenen Hause
entsprechend moderat und ausgewogen betrachten. Schade eigentlich, dass
die Finanzverwaltung ihre Prüfsoftware eingekauft hat und nicht von der
Fiscus GmbH hat entwickeln lassen. Dann hätten wir wohl noch jahrelang
entspannt der ersten elektronischen Außenprüfung entgegensehen können.
Ihr Gerhard Schmidt© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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