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Quod licet Finanzverwaltung non licet Unternehmen?!

Editorial des Email-Newsletters 07-2005 vom 5.07.2005

Gerhard Schmidt

Der Prüfer ist entsetzt: schlampige Planung, fehlende Steuerung und Erfolgskontrolle, zu wenige oder inkompetente Mitarbeiter, unflexible Insellösungen sowie unausgereifte oder überfrachtete Konzepte. Die Rede ist hier nicht vom Außenprüfer bei der Beurteilung der vor Ort vorgefundenen GDPdU-Lösung, die Rede ist vom Prüfer des Bundesrechnungshofes bei der Untersuchung der Fiscus GmbH. Die Fiscus GmbH – Gesellschafter sind der Bund und 15 Bundesländer – hat die Aufgabe, eine bundesweit einheitliche Länder-Finanzverwaltungssoftware zu entwickeln. Nun soll die Fiscus GmbH nach Medienberichten wegen anhaltenden Misserfolgs aufgelöst werden. Nach Schätzungen verschwendete der Staat hier über die Jahre insgesamt zwischen 250 und 900 Millionen Euro. Was sich der Staat mit der Fiscus GmbH leistet, dürfen sich die Unternehmen mit ihren GDPdU-Projekten nicht leisten. Jedes GDPdU-Projekt muss Erfolg haben, sonst drohen Sanktionen. Hoffen wir, dass die Finanzamtsprüfer mangelhafte GDPdU-Lösungen vor Ort im Lichte der Erfahrung des völligen IT-Projektscheiterns im eigenen Hause entsprechend moderat und ausgewogen betrachten. Schade eigentlich, dass die Finanzverwaltung ihre Prüfsoftware eingekauft hat und nicht von der Fiscus GmbH hat entwickeln lassen. Dann hätten wir wohl noch jahrelang entspannt der ersten elektronischen Außenprüfung entgegensehen können.

Ihr Gerhard Schmidt

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Editorial 2005-07: Quod licet Finanzverwaltung non licet Unternehmen?!

18.03.2024

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