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Neue Herausforderungen - spekulative Annahmen

Editorial des Email-Newsletters 05-2005 vom 9.05.2005

Gerhard Schmidt

Während der Großteil der Unternehmen erst noch für das Thema elektronische Archivierung sensibilisiert werden muss, wie der Erfahrungsbericht von Magdalena Baumgärtel zeigt, werden manch einem von denen, die bereits vorschriftsmäßig archivieren, plötzlich zusätzliche Anforderungen mit neuen Herausforderungen bewusst. Originär digitale, steuerlich relevante Dokumente nur zu archivieren reicht nicht, sofern diese Belegfunktion haben. Denn auf einem Beleg müssen, so ruft uns Stefan Müller in Erinnerung, nach GoBS Angaben zur Kontierung, zum Ordnungskriterium für die Ablage und zum Buchungsdatum angebracht werden. Während eine Behörde - die Finanzverwaltung - bereits funktionierende Archivierungslösungen von allen Unternehmen fordert, will sich eine andere über das komplexe Thema erst einmal einen Überblick verschaffen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (gibt es eine deutsche Behörde mit konzentrierterem IT-Sachverstand?) hat gerade eine Studie zum Thema "Rechtsverbindliche elektronische Langzeitarchivierung“ ausgeschrieben. Bereits 2007 sollen fundierte Ergebnisse vorliegen. Dann werden wir hoffentlich offizielle Klarheit haben: Die Außenprüfer wissen dann ganz genau, was wir Unternehmen bis dahin verbindlich ahnen müssen.

Ihr Gerhard Schmidt

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Editorial 2005-05: Neue Herausforderungen - spekulative Annahmen

18.03.2024

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