28.03.2024
|
Am Markt etablieren sich Standards für GDPdU-LösungenEditorial des Email-Newsletters 11-2004 vom 08.11.2004
Weitere schriftliche Stellungnahmen über gesetzeskonforme
GDPdU-Lösungen werden wir auf absehbare Zeit von der Finanzverwaltung
wohl nicht erwarten können. Seit Jahren sind die Vortragsfolien ihrer
Vertreter fast unverändert: AO, GDPdU, GoBS, Fragen- und
Antworten-Katalog. Weiter will sich die Finanzverwaltung nicht
festlegen. Das hat die Entwicklung von GDPdU-Lösungen am Markt nicht
gerade beschleunigt. Doch Lösungen sind nun da (siehe Messebereich des
Forums). Was da auf den Markt kommt, beobachtete die Finanzverwaltung
allerdings sehr genau. Und sie ist mit den Anbietern im Gespräch. So
entsteht ein informeller Konsens zwischen Finanzverwaltung und
Lösungsanbietern. Beispiel: Eine Lösungsarchitektur aus
Produktivsystem, Archivsystem und Auswertungssystem ist heute anders
als noch vor zwei Jahren eine (informell) anerkannte GDPdU-Lösung.
Und da dies sowohl eine technisch sinnvolle als auch wirtschaftliche
Lösung ist, wird sie quais zum Architektur-Standard für GDPdU-Lösungen.
Anderes Beispiel: Verfahrensdokumentation. Die Wenigsten haben bisher
griffige Anhaltspunkte, was genau da alles drin stehen sollte. Nun
kommen die ersten Softwarelösungen dafür auf den Markt. Die Modelle
einer Verfahrensdokumentation, die in diesen Lösungen stecken, werden
über den Markt zu einer praktikablen Definition des Begriffes, mithin
zu einer Standardisierung führen. Im Detail ist freilich manches noch
nicht geklärt, doch in den Grundzügen entstehen auf der Basis
informellen Konsenses rechtssichere und investitionssichere GDPdU- und
GoBS-Lösungen. Beruhigend ist, dass die Anbieter eher etwas mehr
dazupacken, als das, was der Außenprüfer tatsächlich nachfragt - sie
wollen an ihren GDPdU-Lösungen schließlich etwas verdienen.
Selbstverständlich bleibt es die Verantwortung des einzelnen
Unternehmens, die angebotenen Lösungen auch tatsächlich GDPdU-konform
sinnvoll einzusetzen.
Ihr Gerhard Schmidt© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialVon der Datenträgerüberlassung zur Datenüberlassung Aus dem BMFLeitfädenGoBD-Leitfaden für die Unternehmenspraxis Version 4.2 Aus dem BMFAus dem BMFAEAO zu § 158 zur Beweiskraft der Buchführung neu gefasst Aus der FinanzverwaltungHamburger Steuerfahndung erzielte 2023 Mehrergebnis von fast 100 Mio. Euro RechtsprechungBFH zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch RechtsprechungOrdnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs Aus dem BMFDiskussionsentwurf Buchführungsdatenschnittstellenverordnung Verfahrens- dokumentation-CommunityWas haben ein Mietwagen und eine Besteckschublade mit der Verfahrensdokumentation zu tun? Partner-PortalVeranstalter |
28.03.2024