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Exemplarische Klarheit

Editorial des Email-Newsletters 01-2004 vom 21.01.2004

Gerhard Schmidt

Seit 1.1.2004 müssen Rechnungen, damit sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, eine Vielzahl von Kriterien erfüllen. Ob dies den Unternehmen gefällt oder nicht, sei hier dahin gestellt. Erfreulich unter dem Aspekt der elektronischen Steuerprüfung ist jedoch, dass in der Vorgabe der Finanzverwaltung die steuerlich relevanten Datenattribute für Rechnungen klar verständlich aufgezählt sind. Das werden insbesondere die Softwarehersteller begrüßen, denn sie wissen damit präzise, wie sie Rechnungen GDPdU-konform zu programmieren haben. Soviel Klarheit über die steuerlich relevanten Datenattribute für einen bestimmten Dokumenttyp wünschen wir uns von der Finanzverwaltung nicht nur exemplarisch für Rechnungen, sondern auch für alle weiteren Arten von Dokumenten, die steuerlich relevante Daten enthalten (können). Und derer gibt es viele. Die AWV - Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. hat fast 60 Seiten mit aufbewahrungspflichtigen Unterlagen zusammengestellt - ohne Anspruch auf Vollständigkeit! Irgendwann in den kommenden Jahren werden wir bezüglich der steuerlich relevanten Datenattribute dieser ganzen Unterlagen klarer sehen, durch Klarstellungen der Finanzgerichte - oder Klartext durch den Fiskus.

Ihr Gerhard Schmidt

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Editorial 2004-01: Exemplarische Klarheit

18.03.2024

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