18.03.2024
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Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI veröffentlicht Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme12.06.2018 Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung - KassenSichV) im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems festgelegt.Die Technischen Richtlinien wurden auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht: © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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