18.03.2024
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2D Codes als Signaturersatz für elektronische AbrechnungenVon Walter SteigaufWalter Steigauf antwortet auf den Beitrag "Elektronische Rechnungen: Umgang mit 2D-Barcode-"Signaturen" für Versender und Empfänger elektronischer Rechnungen" von Raoul Kirmes
Walter Steigauf ist Geschäftsführer der UnITeK GmbH und der Steigauf Daten Systeme GmbH. Er ist IT-Kaufmann und seit über 15 Jahren auf dem Gebiet des Informations- und Dokumenten Management tätig. Spezialgebiet: elektronische Archivierung. Die jüngste Ausarbeitung von Herrn Kirmes über den Umgang mit D-Barcode-Signaturen für Versender und Empfänger elektronischer Rechnungen erinnert irgendwie an die Geschichte über den Kampf des Don Quichote gegen die Windmühlen. Auch von der Länge her. Da er mich darin zitiert, halte ich ihm gern die Lanze.Eine kleine Korrektur vorweg: 2D-Codes sind keine Barcodes. Sie werden aus quadratischen schwarzen und weißen Modulen gebildet und nicht aus Streifen (Bars) und können deshalb ein vielfaches an Informationen transportieren. Technisch hätten 2D-Codes, insbesondere die ISO-standardisierten DataMatrix Codes das Zeug dazu, die Integrität von Dokumenten auch im Nachhinein prüfbar zu machen. Darauf basiert auch PaperMatic. Für Fax-Rechnungen wäre das die ideale Lösung. Sie entspricht nur leider (noch) nicht den Buchstaben des Gesetzes. So lange für den Vorsteuerabzug eine qualifizierte digitale Signatur nach dem Signaturgesetz vorgeschrieben ist und die GDPdU dies konsequent fordern, erübrigt sich jede Diskussion um das Für und Wider von alternativen Lösungen. Zumindest für die elektronische Abrechnung und selbst wenn sie besser wären. Dass Unternehmen die Regeln für sich interpretieren und scheinbar perfekte Lösungen anbieten, ist angesichts dessen wie die Vorschriften teilweise formuliert sind, im Grunde kein Wunder. Letztlich ist es müßig, Werbeaussagen und technische Details zu sezieren. Die Botschaft ist klar: ohne qualifizierte digitale Signatur gibt es derzeit keinen (legalen) Vorsteuerabzug aus elektronischen Rechnungen. © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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