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Gewerkschaft ver.di sieht erhebliche Vollzugsdefizite bei der Kontrolle einer gleichmäßigen Besteuerung 

In einer Stellungnahme zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen gemäß § 3 BpO 2000 (Betriebsprüfungsordnung) kritisiert die Gewerkschaft ver.di die Empfehlungen, die von einer Arbeitsgruppe aus den Referatsleitern der Länder sowie Vertretern des Bundesfinanzministeriums im November 2005 vorgelegt wurden. Aus gewerkschaftlicher Sicht darf sich die Prüfungsrelevanz von steuerlich geführten Betrieben nicht nach Parametern richten, die sich an dem vorhandenen Personal in den Betriebsprüfungsstellen und dem länderspezifisch ausgeprägten Interesse an eigenen Steuerquellen orientieren. In Zeiten leerer Haushaltskassen sei eine gleichmäßige Prüfungsdichte auf hohem Niveau eine haushaltspolitische Verpflichtung. Einige Bundesländer hätten inzwischen eingeräumt, dass sie wegen fehlenden Personals nicht mehr in der Lage seien, die Vorgaben der BpO zur Anschlussprüfung bei Großbetrieben zu erfüllen. Dazu kommen Vollzugsdefizite der Steuerverwaltung, die maßgeblich auf dem Partikularismus der Länderverwaltungen im Rahmen des Steuerföderalismus zurückzuführen seien.

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Gewerkschaft ver.di sieht Vollzugsdefizite bei der Kontrolle einer gleichmäßigen Besteuerung

18.03.2024

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