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Wenn die Steuerfahndung kommtVon Dr. Hans Leifert, Wirtschaftsprüfer - Steuerberater![]() Dr. Hans Leifert ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Er ist Geschäftsführer der Dr. Leifert & Molz GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Mannheim. Steuerfahndung ist sowohl Steuereintreibung als auch Steuerstrafverfolgung unter massiven Einsatz hoheitlicher Möglichkeiten des Staates. Rigoros werden sowohl die Mittel der Finanzbehörden als auch die Mittel der Strafverfolgungsbehörden gegen Bürger angewandt, die im Verdacht der Steuerhinterziehung stehen.Fahnder, die regelmäßig aus der Betriebsprüfung kommen, sind zum Teil nicht ausreichend im Strafprozeßrecht geschult, haben nun aber die Möglichkeit zu beschlagnahmen, Häuser zu durchsuchen und zu verhaften. Der Fahnder kommt zu dem Ergebnis, aus dem Erfolg die Rechtmäßigkeit seiner Mittel ableiten zu können. Mit Erscheinen der Fahnder ist die Situation für den Verdächtigen beinahe unerträglich, seine Handlungsmöglichkeit ist beschränkt, seine Rechte sind minimal. Es gilt Fehler zu vermeiden. Durchsuchung
RechtmittelDie Rechtsmittel der Beschwerde und der Verfassungsbeschwerde sind lückenhaft und für den Beschuldigten äußerst unbefriedigend. Voraussetzungen für ein Rechtsmittel:Der Durchsuchungsbeschluß ist rechtswidrig. Dies ist der Fall, wenn:
Der Durchsuchungsbeschluß ist verfassungswidrig. Dies ist der Fall, wenn:
BeschwerdeBeschlagnahmung und Durchsuchung, Anordnung durch einen Richter (Amtsgericht) Beschwerde (§ 304 ff StPO), Entscheidung durch das Landgericht. Beschlagnahmung und Durchsuchung bei Gefahr im Verzug, Anordnung durch Beamte Antrag auf richterliche Entscheidung durch Amtsgericht (§ 98 Abs. 2 StPO), anschließend Beschwerde (§ 304 ff StPO), Entscheidung durch das Landgericht. VerfassungsbeschwerdeDiese ist gegeben bei offensichtlich fehlerhaften oder willkürlichen Durchsuchungsmaßnahmen. Da die Erfolgsaussichten minimal sind, sollte man abwägen, ob das Einlegen der Beschwerde den Nachteil aufwiegt, daß mit ihr und jedem neuen Schritt die (i.d.R. 5-jährige) Verjährung unterbrochen wird. Folgen eines rechtswiedrigen DurchsuchungsbeschlussesBei rechtswidrigem Durchsuchungsbeschluss:
Bei Verfassungswidrigem Durchsuchungsbeschluss:
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