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Nachschauen der Thüringer Finanzämter bringen 2006 21 Millionen Euro

Missbrauch bei Investitionszulage in Millionenhöhe verhindert

Aufgrund von „Nachschauen“ haben die Thüringer Finanzämter im Jahr 2006 ein Mehrergebnis von rund 21 Millionen Euro erbracht. Ein Schwerpunkt waren dabei erneut die beantragten Investitionszulagen. Sie mussten im Zuge der Nachschauen um 13 Millionen Euro gemindert werden. „Dadurch ist ein erheblicher Missbrauch von Subventionen verhindert worden“, erklärte Finanzministerin Birgit Diezel. Ein Großteil des übrigen Ergebnisses sei auf den Bereich der Eigenheimzulage und der Einkommenssteuer entfallen. Insgesamt hätten die Spezialisten der Thüringer Finanzverwaltung im vergangenen Jahr rund 3.900 dieser „Nachschauen“ durchgeführt.

Dabei stelle die Nachschau keine steuerliche Außenprüfung im eigentlichen Sinne dar, erläuterte die Ministerin. Denn die Nachschauen würden veranlagungsbegleitend durchgeführt und beschränkten sich auf die Aufklärung von Detailfragen. So sei zum Beispiel im Bereich der Eigenheimzulage zu klären, ab wann der geförderte Wohnraum selbst genutzt worden sei oder ob neuer Wohnraum geschaffen worden sei. Allerdings sei das Mehrergebnis bei der Eigenheimzulage bereits seit einigen Jahren rückläufig. Im Vorjahr habe der Rückgang 16 Prozent betragen. Dies sei vor allem auf bundesgesetzliche Änderungen zurückzuführen, betonte Diezel. Denn die Eigenheimzulage sei mit Wirkung ab 2004 gekürzt und ab dem Jahr 2006 abgeschafft worden. Die Mehrergebnisse würden somit nur noch durch Veränderungen bei bestehenden Förderungen zustande kommen.

Bei den Nachschauen zur Investitionszulage sei das Ergebnis um rund 4,6 Millionen Euro zurückgegangen, so die Ministerin weiter. Die Verringerung des Mehrergebnisses in diesem Bereich habe mit der stark rückläufigen Inanspruchnahme der betrieblichen Investitionszulage im vergangenen Jahr zu tun. (rum 30 Prozent) Die dennoch hohe dennoch hohe Gerade in diesem Bereich sei eine hohe Prüfdichte notwendig und auch gerechtfertigt. Denn bei der Investitionszulage handele es sich um eine direkte Steuersubvention. Hier müsse die Finanzverwaltung der stetigen Missbrauchsgefahr wirksam begegnen. Dies geschehe nicht zuletzt auch im Interesse der Steuergerechtigkeit.

Im Übrigen dürfe nicht vergessen werden, dass die Nachschauen nur ein Prüfdienst unter vielen seien und daher nicht isoliert betrachtet werden dürften. Das Spektrum der Prüfdienste erstrecke sich von der einfachen Veranlagung im Finanzamt über die „Nachschauen“ bei Investitionszulagen, die Lohnsteueraußenprüfung, die Umsatzsteuersonderprüfung und die Betriebsprüfung bis hin zur Steuerfahndung. So werde auch einer Vereinbarung der Finanzministerkonferenz nach einer effektiven Kontrolle Rechnung getragen, so Diezel abschließend.

Presseinformation der Thüringer Finanzverwaltung vom 22.08.2007

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18.03.2024

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