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Rückstellung wegen zukünftiger Betriebsprüfungen bei GroßbetriebenBMF-Schreiben vom 07. März 2013 - IV C 6 - S 2137/12/10001
19.03.2013 Der BFH hatte entschieden, dass in der Bilanz eines Großbetriebes Rückstellungen für im Zusammenhang mit einer Außenprüfung bestehende Mitwirkungspflichten grundsätzlich zu bilden sind, soweit diese abgelaufene Wirtschaftsjahre betreffen. Das BMF äußert sich nun in einem Schreiben, wie die Grundsätze des BFH-Urteils anzuwenden sind.
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