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Rückstellung wegen zukünftiger Betriebsprüfungen bei Großbetrieben

BMF-Schreiben vom 07. März 2013 - IV C 6 - S 2137/12/10001

19.03.2013

Der BFH hatte entschieden, dass in der Bilanz eines Großbetriebes Rückstellungen für im Zusammenhang mit einer Außenprüfung bestehende Mitwirkungspflichten grundsätzlich zu bilden sind, soweit diese abgelaufene Wirtschaftsjahre betreffen. Das BMF äußert sich nun in einem Schreiben, wie die Grundsätze des BFH-Urteils anzuwenden sind.

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Rückstellung wegen zukünftiger Betriebsprüfungen bei Großbetrieben (BMF-Schreiben vom 07.03.2013)

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