17.09.2026
|
|
Änderung des BMF-Schreibens Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)14.09.2012 Mit der Vereinfachung des elektronischen Rechnungsaustauschs durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 und das auf dieses Gesetz bezogenen BMF-Schreiben vom 02.07.2012 entstand eine Inkonsistenz zu den GDPdU. Diese hat das BMF in einem Schreiben vom 14.09.2012 beseitigt. Ersatzlos gestrichen wurde der Abschnitt "II. Prüfbarkeit digitaler Unterlagen; 1. Elektronische Abrechnungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 2 UStG".
© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialRechtsprechungBei einer Schätzung sind betriebsinterne Daten vorrangig RechtsprechungSchätzung bei offener Ladenkasse hat Grenzen Aus dem BMFBMF untersucht Geldwäscherisiken verschiedener Rechtsformen IT-SicherheitAngriff auf meine IT: Was tun? LiteraturStichwortKommentar Digitale Sicherheit (Judith Nink (Hrsg.)) Aus dem BMFBundsrat stimmt Außenprüfungsordnung (ApO) zu Aus dem BMFAus der FinanzverwaltungFinanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bringt eigene KI-Lösung in die Praxis Partner-Portal |
17.09.2026