Anzeigen

Anbieter von Lösungen zur elektronischen Steuerprüfung
hmd Solftware
Verfahrensdoku
DATEV eG
GISA
Caseware
Home  Aus dem BMF

Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000; Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 1.Januar 2010

BMF-Schreiben vom 20. August 2009 - IV A 4 - S 1450/08/10001 -

20.08.2009

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO – 2000 – ab 1. Januar 2010 die in der Anlage aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die im BMF-Schreiben vom 5. August 2008 – IV A 4 – S 1451/07/10011 – (BStBl I S. 749) angefügte Zuordnungstabelle.

Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.

Newsletter
 hier abonnieren
BMF-Schreiben: Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 1.Januar 2010

18.03.2024

powered by webEdition CMS
powered by webEdition CMS