18.03.2024
|
Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000; Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 1.Januar 2010BMF-Schreiben vom 20. August 2009 - IV A 4 - S 1450/08/10001 -20.08.2009 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO – 2000 – ab 1. Januar 2010 die in der Anlage aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die im BMF-Schreiben vom 5. August 2008 – IV A 4 – S 1451/07/10011 – (BStBl I S. 749) angefügte Zuordnungstabelle.Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.
© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialAus dem BMFDiskussionsentwurf Buchführungsdatenschnittstellenverordnung RegelungsvorhabenRechtsprechungEinzelaufzeichnungspflicht bei Einnahmen-Überschussrechnung RechtsprechungBetriebsprüfung auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers zulässig Aus der FinanzverwaltungThüringer Finanzämter setzen verstärkt auf Kassen-Nachschauen LiteraturBetriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung (Jörg Burkhard) PolitikBundesregierung droht in der Digitalpolitik jedes zweite ihrer Ziele zu verfehlen PolitikBundessteuerberaterkammer fordert mehr Bürokratieentlastung Verfahrens- dokumentation-CommunityWas haben ein Mietwagen und eine Besteckschublade mit der Verfahrensdokumentation zu tun? RechnungshofVerfahren, Möglichkeiten und Wirksamkeit der Kassen-Nachschau nach § 146b AO Partner-PortalVeranstalter |
18.03.2024