24.08.2026
|
|
Ausstellung von Rechnungen - Änderungen der §§ 14, 14a UStG durch das Amtshilferichtlinie-UmsetzungsgesetzBMF-Schreiben vom 25.10.2013 - IV D 2 - S 7280/12/10002 -29.11.2013 Im "Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz - AmtshilfeRLUmsG)" wurden neue, ab 30.06.2013 geltende Pflichtangaben für Rechnungen festgelegt. Diese betreffen Gutschriften (Rechnungen, die vom Empfänger einer Leistung ausgestellt werden), Reiseleistungen und Differenzbesteuerung. Dazu hat das BMF nun ein Schreiben veröffentlicht.
© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialAus dem BMFBundsrat stimmt Außenprüfungsordnung (ApO) zu Aus dem BMFAus der FinanzverwaltungPilotprojekt "Express-Betriebsprüfung" in Sachsen Aus der FinanzverwaltungFinanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bringt eigene KI-Lösung in die Praxis RechtsprechungAußenprüfung trotz möglicher Festsetzungsverjährung zulässig RechtsprechungVorsteuerabzug: Wann Rechnungen rückwirkend berichtigt werden können Aus dem BMFAktionsplan der Bundesregierung gegen Steuer- und Finanzkriminalität Partner-Portal |
24.08.2026