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Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften (Entwurf)Entwurf eines BMF-Schreibens - IV A 4 - S 0316/08/10004-05 -
28.01.2010 Aufgrund der technischen Weiterentwicklung von modernen Registrierkassen ist das BMF-Schreiben vom 9. Januar 1996 zum „Verzicht auf die Aufbewahrung von Kassenstreifen bei Einsatz elektronischer Registrierkassen“ inhaltlich grundlegend überarbeitet worden. An seine Stelle soll das BMF-Schreiben zur „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ treten. Bis zum 26. Februar 2010 besteht Gelegenheit, zum Entwurf des BMF-Schreibens Stellung zu nehmen.
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