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Probleme beim Vollzug der Steuergesetze

Empfehlungen des Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zur Verbesserung des Vollzuges der Steuergesetze in Deutschland

Die Steuereinnahmen sind mit Abstand die wichtigste Einnahmequelle für die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden. Im Jahr 2005 lag das kassenmäßige Aufkommen aller Steuereinnahmen bei rund 452 Milliarden Euro; das entspricht rund 79 % der Gesamteinnahmen der Gebietskörperschaften (rund 572 Milliarden Euro ohne Krediteinnahmen). Deshalb ist die vollständige, gleichmäßige und rechtzeitige Festsetzung und Erhebung der Steuern von ganz entscheidender Bedeutung für die Sicherung der öffentlichen Haushalte. Bei dieser Aufgabe werden die Landesfinanzbehörden (Finanzämter) insbesondere bei den aufkommensstarken Gemeinschaftsteuern – wie bei der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer – im Auftrag des Bundes tätig.

Trotz dieser besonderen Bedeutung stellte der Bundesrechnungshof bereits im Jahr 1993 fest, dass die Steuerverwaltung in Deutschland in zunehmendem Ausmaß Schwierigkeiten hat, ihren gesetzlichen Auftrag zur Festsetzung und Erhebung der Steuern ordnungsgemäß zu erfüllen. Seitdem sind jedoch keine Verbesserungen eingetreten. Im Gegenteil: In der Praxis werden seit mehreren Jahren die Misere der Steuerverwaltung und stetig wachsende Vollzugsmängel beklagt. Deshalb hat der Bundesrechnungshof die derzeitige Lage der Steuerverwaltung im Bereich der Steuerfestsetzung − insbesondere im Veranlagungsbereich und bei den Prüfungsdiensten – untersucht. Das Ergebnis dieser Prüfung ist in dem Band „Probleme beim Vollzug der Steuergesetze“ des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zusammengefasst.

Der 208-seitige Band enthält neben einer Beschreibung und Würdigung der derzeitigen Lage auch Empfehlungen, wie der Vollzug der Steuergesetze in Deutschland verbessert werden kann. Dabei steht die Forderung nach einer dringend notwendigen durchgreifenden Steuervereinfachung an erster Stelle. Ebenso wichtig ist die Einführung eines vollelektronischen Veranlagungsverfahrens, um das vorhandene Personal zielgerechter einsetzen zu können. Zusätzlich könnte die Übertragung der Verwaltungskompetenz bei den Gemeinschaftsteuern von den Ländern auf den Bund den Gesetzesvollzug verbessern.

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Probleme beim Vollzug der Steuergesetze

18.03.2024

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