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Umsatzsteuer-Anwendungserlass an GoBD angepasst

BMF-Schreiben vom 05.05.2015 - IV D 3 - S 7015/15/10001 -

05.05.2015

Mit BMF-Schreiben vom 14. November 2014 „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff [GoBD]“ wurden die BMF-Schreiben vom 7. November 1995 „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme [GoBS]“ und vom 16. Juli 2001 „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen [GDPdU]“ mit Wirkung zum 1. Januar 2015 außer Kraft gesetzt. Auf die vorgenannten BMF-Schreiben bzw. auf die „GoBS“ und „GDPdU“ wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass an verschiedenen Stellen Bezug genommen. Diese Bezüge wurden im Umsatzsteuer-Anwendungserlass nun ziemlich schematisch an die GoBD angepasst.

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02.10.2024

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