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Bundessteuerberater­kammer macht Vorschläge zur Modernisierung der Betriebsprüfung

01.02.2021

In einer Eingabe an das BMF vom 29.01.2021 macht die Bundessteuerberaterkammer Vorschläge zur Modernisierung der Betriebsprüfung. Um Betriebsprüfungen zeiteffizient, planbar und verbindlich zu gestalten, bedarf es insbesondere der Anpassung verfahrensrechtlicher Vorschriften. Der Fokus sollte dabei nicht nur auf Großbetrieben und Konzernen liegen. Dringend erforderlich sind auch Erleichterungen für KMU. Insoweit zielen die Vorschläge der BStBK auf eine Anpassung der Gesamtstruktur verfahrensrechtlicher Vorschriften ab, von der Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und die Finanzverwaltung gleichermaßen profitieren können. 

Steuerberater verfügen über umfangreiche Erfahrung bei Betriebsprüfungen und haben ein essentielles  Interesse daran, an der Fortentwicklung der Betriebsprüfung mitzuarbeiten und ihre Expertise in die weitere Diskussion einzubringen. Wir regen daher einen weiteren, vertieften Austausch zu den aufgezeigten Vorschlägen an. Die BStBK wird zudem zeitnah mit weiteren Vorschlägen, insbesondere die internationalen Gesichtspunkte der Betriebsprüfung und die Weiterentwicklung kooperativer Tax Compliance Management Systeme betreffend, auf Sie zukommen.

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Bundessteuerberaterkammer macht Vorschläge zur Modernisierung der Betriebsprüfung

28.03.2024

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