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Verpflichtung eines Steuerberaters zur Datenüberlassung bei gekündigtem Mandat

Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 12.10.2015 - 2 V 95/15 -

17.11.2015

Ein Steuerberater ist zur Überlassung eines Datensticks mit der Buchführung seines Mandanten an die Finanzverwaltung bzw. alternativ zur Freigabe der Daten bei der DATEV e.G. verpflichtet. Dem stehen die Zurückbehaltungsrechte aus § 66 StBerG gegenüber dem Mandanten nicht entgegen. Urteilte das Finanzgericht Schleswig-Holstein.

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28.03.2024

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