22.12.2020
|
Verwertungsverbot von Prüfungsfestellungen bei nicht zugegangener PrüfungsanordnungUrteil des Finanzgerichts München vom 12.09.2013 - 10 K 3728/10 -31.01.2014 Das Finanzgericht München urteilte: Prüfungsanordnungen als allgemeine Verwaltungsakte müssen für ihre Wirksamkeit ordnungsgemäß bekanntgegeben werden. Bestreitet der Steuerpflichtige den Zugang der Anordnung, trägt das FA die Beweislast für den Zugang und dessen Zeitpunkt. Ohne wirksame Prüfungsanordnung getroffene Prüfungsfeststellungen unterliegen einem Verwertungsverbot, das unmittelbar gegen die Änderungsbescheide geltend gemacht werden kann.© Copyright Compario 2020, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialGesundheitsminister zwingt Apotheken zu neuen steuerlichen Dokumentationspflichten VeranstaltungenVideoaufzeichnung des virtuellen "Deggendorfer Forum zur digitalen Datenanalyse" LiteraturPraxis-GoBD (Tobias Teutemacher) DigitalisierungNeuer Digitalisierungsindex zeigt, wo die deutsche Wirtschaft steht SteuerexpertenMarktüberblick Tax Technology aktualisiert BundesrechnungshofUmsatzsteuerbetrug wirksam bekämpfen - Finanzbehörden endlich digital aufrüsten Aus der FinanzverwaltungSaarland startet zeitnahe Betriebsprüfung im Januar 2021 LiteraturTax Compliance und Steuerkontrollsysteme (Christian Bürgler, Marian Wakounig (Hrsg.)) Verfahrens- dokumentationDokumentation steuerlich relevanter betrieblicher Besonderheiten - Handreichung für KMU Partner-PortaleVeranstalter |
22.12.2020