31.07.2026
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Zum Verwertungsverbot von Maßnahmen der Buß- und Strafsachenstelle im BesteuerungsverfahrenUrteil des Finanzgerichts Hessen vom 13.02.2013 - 4 K 1346/11 -19.06.2013 Nachträgliche Erkenntnisse im Rahmen einer Betriebsprüfung sind grundsätzlich verwertbar, wenn kein sog. Verwertungsverbot vorliegt. Das hat das Hessische Finanzgericht im Rahmen eines Urteils über die Steuerfreiheit von an Arbeitgeber gezahlte Eingliederungszuschüsse entschieden.© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
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