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Rechtmäßige Hinzuschätzung bei manipulierten Kassenaufzeichnungen eines Gaststättenbetreibers

Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.12.2018 - 7 V 7137/18 -

10.04.2019

Nach einer anonymen Anzeige beschäftigte sich die Steuerfahndung mit der Kassenführung einer Gaststätte, leitetet ein Steuerstrafverfahren ein und setzte eine Umsatzseuernachzahlung fest. Dagegen klagte der Gastwirt. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg wies die Klage zurück und begründete dies unter anderem mit einer fehlenden bzw. unzureichenden Verfahrensdokumentation für das eingesetze Kassensystem.

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02.10.2024

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